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Artikel zu: G-BA

Abgebrannte Zigaretten

Lungenkrebs-Früherkennung: Ab April haben starke Raucher Anspruch auf Screening

Von April an haben starke Raucherinnen und Raucher Anspruch auf eine jährliche Lungenkrebs-Früherkennung. Ziel sei es, Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern am Freitag in Berlin mit. Beschlossen hatte der G-BA das bereits im vergangenen Juni, allerdings müssen Raucherinnen und Raucher auf einen Screeningtermin noch warten. 
Rettungswagen vor Krankenhaus in Stuttgart

Gericht: Festsetzung von Mindestzahl an Lungenoperationen für Kliniken rechtens

Die Festsetzung einer Mindestzahl für bestimmte Lungenoperationen an Krankenhäusern ist rechtens. Die Normenfeststellungsklagen mehrerer Kliniken aus verschiedenen Bundesländern wurden vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am Freitag vergangener Woche abgewiesen, wie ein Sprecher des Gerichts in Potsdam am Donnerstag mitteilte.
Pflegerin im Krankenhaus

Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar

In der Diskussion um Krankenhausschließungen hält der Chef des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen hunderte Kliniken für verzichtbar. Knapp zwei Drittel der bisherigen Hospitäler seien ausreichend für eine gute Versorgung, sagte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern der "Wirtschaftswoche" (Freitagsausgabe). "Etwa 1000 Krankenhäuser sollten genug sein. Heute haben wir 1700 in Deutschland." 
Pflegerin hält Hand von Heimbewohner

G-BA: Neuer Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ohne belegten Zusatznutzen

Der neue Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab hat nach Ansicht eines Expertengremiums keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Zu diesem Ergebnis kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern am Donnerstag. Damit verschwindet das zugehörige Arzneimittel Leqembi, das in Deutschland seit September zur Verfügung steht, aber nicht vom Markt. Es kann weiterhin verordnet werden.