Kriegsverbrechen von Butscha So könnte Wladimir Putin vor Gericht gestellt werden

Wladimir Putin hört aufmerksam zu
Russlands Präsident Wladimir Putin soll für Kriegsverbrechen in der Ukraine zur Verantwortung gezogen werden. Wie könnte das ablaufen?
© Mikhail Klimentjew / Sputnik Kremlin / AP / DPA
Das Kriegsverbrechen von Butscha hat international die Rufe verstärkt, Wladimir Putin für die Gewaltexzesse zur Verantwortung zu ziehen. Doch wo und wie könnten der russische Präsident und andere Verantwortliche vor Gericht gestellt werden?

US-Präsident Joe Biden fand deutliche Worte: "Dieser Kerl ist brutal. Es ist abscheulich, was in Butscha passiert ist, und alle haben es gesehen", sagte Biden am Montag (Orstzeit) in Washington über Wladimir Putin. Der russische Präsident "sollte zur Rechenschaft gezogen werden". Bei den Tötungen von Zivilisten in dem Vorort der ukrainischen Hauptstadt Kiew handele es sich um ein Kriegsverbrechen, dessen Details nun akribisch dokumentiert werden müssten, "damit es einen Prozess wegen Kriegsverbrechen geben kann". Auch deutsche Regierungsvertreter werfen Putin vor, ein Kriegsverbrecher zu sein. Doch wie und wo könnte der russische Machthaber überhaupt vor Gericht gestellt werden?

Das Gericht, das in Frage kommt, wäre der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Er verfolgt individuelle Verdächtige wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermordes und hat für das Gebiet der Ukraine ein Mandat. Chefankläger Karim Khan leitete bereits Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine ein und schickte ein Team ins Kriegsgebiet. Unklar ist, ob die Ermittler auch schon nach Butscha reisten.

Kriegsverbrechen: Umfassende Belege sammeln

Entscheidend ist, dass so früh und so umfassend wie möglich Beweise gesammelt werden. Denn sie sind die Grundlage für eine Anklage. Auch die Staatsanwaltschaft der Ukraine, ein europäisches Ermittlerteam und Menschenrechtsorganisationen sammeln Beweise wie etwa Fotos, Videos, Munitionsreste und Aussagen von Augenzeugen.

Die Ankläger müssen zunächst nachweisen, dass Kriegsverbrechen begangen wurden. Das heißt zum Beispiel, dass die Opfer von Butscha tatsächlich wehrlose Bürger waren. Darauf deuten die Fotos hin, und das bestätigen Augenzeugen.

Butscha: Waren es tatsächlich russische Soldaten?

Die zweite Frage, die Ermittler beantworten müssen, lautet: Wer sind die Täter? Waren es tatsächlich russische Soldaten, dann unterliegen sie der offiziellen Kommandostruktur. In dem Fall können auch ihre Kommandanten angeklagt werden.

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Die dritte Frage für die Ankläger lautet: Wussten die militärisch und politisch Verantwortlichen wie etwa Putin von den Kriegsverbrechen der Soldaten? Diese Frage zu klären, wird am schwierigsten. Das Weltstrafgericht will militärisch und politisch Verantwortliche strafrechtlich verfolgen. Auch Staats- und Regierungschefs können sich nicht auf ihre Immunität berufen. Doch es ist sehr schwierig, deren Verantwortung auch nachzuweisen.

Wladimir Putin: Jeder Vertragsstaat müsste ihn festnehmen

Erst wenn der Verdacht ausreichend begründet und mit Beweisen belegt ist, kann Chefankläger Khan einen internationalen Haftbefehl beantragen. Es scheint aber ausgeschlossen, dass Russland den Präsidenten an Den Haag ausliefern würde. Voraussetzung dafür wäre wohl ein Regimewechsel in Moskau.

Doch egal dürfte Putin ein Haftbefehl dennoch nicht sein. Denn jeder Vertragsstaat des Gerichts wäre verpflichtet, ihn bei der Einreise festzunehmen und dem Gericht in Den Haag zu überstellen. Seine Bewegungsfreiheit wäre dann extrem eingeschränkt, er wäre noch isolierter als jetzt.

DPA
dho