In der Union wird der Vorstoß des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen die Ratifizierung der EU-Verfassung im Bundestag skeptisch beurteilt. Gauweiler will am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine einstweilige Verfügung einbringen, um die Verabschiedung des Verfassungsvertrags im Mai zu stoppen. Er glaubt, dass mit dem Verfassungsvertrag das Grundgesetz entwertet wird. Gauweiler verlangt deshalb eine Volksabstimmung. Das Grundgesetz sieht diese bisher nicht vor. Der Bundestag will am 12. Mai die EU-Verfassung ratifizierten.
Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses Matthias Wissmann (CDU) sagte der Nachrichtenagentur am Donnerstag: "Der Verfassungsvertrag tangiert nach übereinstimmender Meinung führender Verfassungsrechtler die Kernbereiche des Grundgesetzes nicht." "Ich bin davon überzeugt, dass eine Klage gegen den Verfassungsvertrag in Karlsruhe im Ergebnis keinen Erfolg haben wird."
Auch der Vizepräsident des europäischen Parlaments und Vize-CSU-Chef Ingo Friedrich glaubt nicht an einen Erfolg der Klage Gauweilers. Alle bisherigen Karlsruher Entscheidungen hätten eine weitere Integration der EU ermöglicht, sagte er in Berlin. CSU- Landesgruppenchef Michael Glos wertete Gauweilers Vorstoß als "eigene Initiative" des Abgeordneten. Er sei darüber informiert worden. Es handele sich nicht um eine gemeinsame Aktion.