Genitalverstümmelung soll nach dem Willen des Bundesrats in Deutschland künftig härter bestraft werden. Die Ländervertretung unterstützte in ihrer Sitzung am Freitag mehrheitlich einen Vorstoß von Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, die Genitalverstümmelung als Strafstand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Nach dem Votum muss sich nun der Bundestag mit der Initiative befassen.
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) sagte im Bundesrat, die Genitalverstümmelung sei eine besonders schwerwiegende Misshandlung von Frauen und Mädchen. "Die Opfer leiden ihr Leben lang unter den körperlichen und seelischen Folgen dieser Tat." Mit der zunehmenden Einwanderung müsse sich auch Deutschland zunehmend mit dem Problem befassen. Bislang wird Genitalverstümmelung nach Angaben Hahns in den meisten Fällen als gefährliche Körperverletzung geahndet, bei der Haftstrafen von etwa sechs Monaten drohen.
Der von den Länder vorgebrachte Gesetzentwurf sieht künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor, wie die Justizministerien von Hessen und Baden-Württemberg erklärten. Zudem solle durch das Gesetz der "möglichen Fehlvorstellung" ein Ende bereitet werden, "dass Eltern in eine solche Verstümmelung ihrer Töchter wirksam einwilligen können". Der Initiative zufolge sollen künftig auch Genitalverstümmelungen bestraft werden können, die während eines Auslandsaufenthalts an Frauen begangen werden, die in Deutschland wohnhaft sind. Nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen sind in Deutschland etwa 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.
Der Bundesrat beschloss zudem erneut das Einbringen einer Gesetzesinitiative in den Bundestag zur Bekämpfung der Zwangsheirat. Demnach soll die Zwangsheirat künftig als eigener Straftatbestand betrachtet werden. Nordrhein-Westfalens Integrations- und Frauenminister Armin Laschet (CDU) warf der ehemaligen Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, eine Regelung jahrelang blockiert zu haben. Der scheidende Bundestag hatte in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr über die Initiative entscheiden können.