Die Staatsanwaltschaft Hannover stützt ihre Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy auf Hinweise der kanadischen Polizei, dies berichtet "Spiegel-Online". Demnach haben kanadische Behörden umfangreiches Material zu der Operation "Spade" an das Bundeskriminalamt und die Zentralstelle Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt weitergeleitet, die sich auf die Aufarbeitung von Sexualdelikte gegen Minderjährige im Internet spezialisiert hat.
Der NDR berichtet, dass bei der Auswertung der kanadischen Akten die IP-Adresse von Edathys Computer aufgetaucht sein soll. Aus Ermittlerkreisen will der Sender erfahren haben, dass es sich um einen "minderschweren Fall" handele.
Fest steht, der Rückzug von Edathy aus der Bundespolitik war keine spontane Entscheidung, sondern von langer Hand geplant. In den letzten Monaten hatte er kaum noch öffentliche Termine in seiner Funktion als Mitglied des Bundestags wahrgenommen. Stattdessen verkündete er selbst eine Krankschreibung über sein offizielles Facebook-Profil. Die "Rheinische Post" berichtet in ihrer Mittwochsausgabe, dass Edathy seinen Mittarbeitern bereits im Januar vertraulich signalisiert habe, sich neue Jobs zu suchen. Am vergangenen Freitag war er aus gesundheitlichen Gründen von seinem Bundestagsmandat zurückgetreten.
Spiel mit der Unschuldsvermutung
Bisher hat die Staatsanwaltschaft Hannover sich weder zu dem Fall geäußert noch Anklage erhoben. Auch SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Christina Lambrecht musste zurückrudern, nachdem sie gesagt hatte "die genannten Gründe, Besitz von Kinderpornografie, sind sehr schwerwiegend". Lambrecht hatte keine Informationen aus Ermittlerkreisen zu dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Ihre Kenntnisse stützten sich in diesem Punkt einzig auf Medienberichte.
Edathy hat angekündigt rechtliche Schritte gegen den Bericht der Zeitung "Die Harke" einzuleiten. Beistand bekommt er auch vom politischen Gegner. Die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) kritisierte auf Twitter, dass die Zeitung Fotos aus der Privatwohnung gedruckt habe, ohne das diese freigegeben wurden. Dies sei "einfach nur unsäglich", so Schröder. Auf eine Nachfrage präzisierte Schröder, die Unschuldsvermutung sei ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaates "und auch dann richtig, wenn sich am Ende [die] Schuld herausstellt."