Verschärfte Koalitionspläne Manager sollen für Versagen selber blechen

Den Managern geht es an den Kragen: Nach Koalitionsplänen soll der Gesetzentwurf für Vorstände weiter verschärft werden. Künftig können Führungskräfte finanzielle Schäden nicht mehr voll den Versicherungen aufbürden. Stattdessen müssen sie mit ihrem Jahresgehalt selber einstehen.

Die Große Koalition will die geplanten neuen Regeln für Manager noch weiter verschärfen. Darauf verständigten sich am Donnerstag im Grundsatz die Unterhändler der Fraktionen von CDU/CSU und SPD in Berlin. So sollen Vorstandsmitglieder mitverursachte Schäden nicht mehr ganz auf Versicherungen abwälzen können, sondern dafür mit maximal einem Jahresgehalt selber einstehen.

Der stellvertretende Unionsfraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) sagte: "Wir wollen über den bisherigen Gesetzentwurf hinausgehen." Sein SPD-Kollege Joachim Poß verwies darauf, dass es weiter Uneinigkeit in einzelnen Fragen gebe. So sei die Union nicht bereit, eine indirekte Begrenzung der Managervergütung über das Steuerrecht mitzutragen. Auch eine Einführung einer Börsenumsatzsteuer habe die Union abgelehnt.

Neben der Einführung eines sogenannten Selbstbehalts in der Managerhaftung verständigte sich die Runde auch grundsätzlich über eine neue Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate, die ein Manager übernehmen darf. Nach Angaben von Poß soll die Höchstzahl der Mandate von bisher zehn auf fünf begrenzt werden.

Zudem soll zwischen dem Ausscheiden aus dem Vorstand und der Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat nach Angaben des Unions-Unterhändlers Otto Bernhardt eine Karenzzeit von zwei Jahren eingeführt werden. Weiterhin ist geplant, dass erfolgsabhängige Bestandteile der Managervergütung - die sogenannten Boni - erst nach dem Ausscheiden des Managers aus der Firma ausgezahlt werden können.

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