Deutsche Bürokratie Behörden-Posse: Irre, an wen das Amt meinen Brief geschickt hat

Deutsche Rentenversicherung
Jeder will später Rente bekommen, doch der Weg dahin ist oft mühsam.
© Fleig / Eibner-Pressefoto/ / Picture Alliance
Elterngeld ist eine tolle Sache: Man kümmert sich um die Kinder, bekommt Geld vom Staat - und ist rentenversichert. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht, wie unser Autor erfahren musste.

Eine lückenlose Erwerbsbiografie ist die Voraussetzung für eine einigermaßen einträgliche Rente. Ich bin bislang davon ausgegangen, eine solche zu besitzen: Schule, Wehrdienst, Studium, der Einstieg ins Berufsleben und Jobwechsel gingen bei mir reibungslos ineinander über, sodass ich glaubte, einen makellosen Lebenslauf aufzuweisen.

Bis im vergangenen Jahr ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung in meine Wohnung flatterte. Es gebe ungeklärte Zeiten in meinem Lebenslauf - und ich sei zur Klärung meines Versicherungskontos verpflichtet. Eine Aufforderung, der ich als pflichtbewusster Bürger selbstverständlich nachgekommen bin.

Es waren die beiden - mittlerweile ein Jahrzehnt zurückliegenden - Perioden meiner Elternzeit, zusammengerechnet 13 Monate, die dem Amt Probleme und mir schon bald Bauchschmerzen bereiten sollten. Meine beiden Anträge auf Elterngeld wurden seinerzeit vom Bezirksamt genehmigt - in einem beiliegenden Schreiben wurde sogar auf den Cent genau aufgeführt, in welcher Höhe Rentenbeiträge für mich abgeführt worden sind. 

Die Elterngeldstelle zahlt für die Rente - theoretisch

Ein Schreiben vom Amt - das genügte mir, um mich in Sicherheit zu wiegen. So verspricht es auch das Informationsportal "Elterngeld.de": Man müsse während der Elternzeit "keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen", heißt es da. "Grund dafür ist, dass durch die Elterngeldstelle schon Pauschalbeträge abgezogen werden, mit denen eine Abdeckung der Beiträge für die Sozialversicherungen geschaffen werden soll."

In der Theorie läuft das alles automatisch: "Während du Elterngeld beziehst, wird dies bei der Rentenversicherung als Zahlungszeitraum vermerkt. Du musst dir keine Gedanken darüber machen, dass dir Rentenzeiten oder Punkte abgezogen werden."

Doch es bestand durchaus Grund, sich Gedanken zu machen. Denn im Verlauf des nun folgenden Briefwechsels mit der Rentenversicherung musste ich allerhand Belege aufbieten, um die Geburt meiner beiden Kinder zu nachzuweisen - für die ich Elterngeld kassiert habe und seit mehr als zehn Jahren Kindergeld beziehe!

Plötzlich verstummte die Rentenversicherung

Ich habe schließlich die Rentenversicherung von der Existenz meiner Töchter überzeugen können. Damit war es jedoch nicht getan. Denn die Behörde verlangte von mir weitere Formulare, um mir die (vor vielen Jahren bereits bewilligte) Elternzeit auch als Erziehungszeit für die Rente zu genehmigen.

So habe ich mich in den Papierkrieg gestürzt und im regen Briefwechsel alle geforderten Formulare ausgefüllt. Bis die Rentenversicherung plötzlich verstummte. Ich war erst ein wenig irritiert, fast schon beleidigt. Erst machen sie einen heiß - dann der jähe Kontaktabbruch nach Monaten der innigen Brieffreundschaft? Das tut weh.

Doch die Behörde hatte mich nicht vergessen. Eine - vorerst letzte Pointe - hielt die Rentenversicherung noch bereit: Sie bestätige den Eingang meines Antrages auf Anerkennung der Erziehungszeiten. Den dazugehörigen Brief schickte die Rentenversicherung jedoch nicht wie die vielen Schreiben zuvor an meinen Wohnsitz in Hamburg. Er traf vergangene Woche bei meinen Eltern im Sauerland ein.

Dort bin ich seit 30 Jahren nicht mehr gemeldet.

che

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos