Wirtschaft Nebenkosten: Diese 17 Punkte darf der Vermieter auf Mieter abwälzen Zum Artikel Nebenkosten: Diese 17 Punkte darf der Vermieter auf Mieter abwälzen Wasserversorgung Unter dem Punkt "Wasserversorgung" darf der Vermieter folgendes abrechnen: Verbrauch, Grundgebühr, Wartungskosten, Strom (für den Wasserzähler) und die Abrechnungskosten. Die Kosten für die Erwärmung des Wasser allerdings nicht. © StockPlanets / Getty Images Zurück Weiter Dialog schließen Debattieren Sie mit! Mit stern-Account aktiv an allen Debatten teilnehmen und kommentieren. Jetzt registrieren Bereits registriert? Hier anmelden Kopiere den aktuellen Link Zur Merkliste hinzufügen
25. Mai 2026,20:16 Kein Geld verschenken Fünf Tricks für mehr gesetzliche Rente, die jeder nutzen kann
26. Juni 2022,10:46 Mietrecht Nebenkostenabrechnungen verstehen: So finden Sie versteckte Fehler in der Rechnung
04. Januar 2019,16:14 Lebensmittelindustrie Supermarkt oder Bäckerei: Wie gut sind Brötchen für 21 Cent?
29. September 2016,16:29 6 Bilder SWR-Marktcheck Billig gegen teuer: Welcher Wanderschuh ist der beste im Test?
26. September 2019,10:55 Stiftung Warentest Billige Discounter-Zahnpasta wird Testsieger - das teuerste Produkt fällt durch
25. Mai 2026 | 05:30 Uhr Maritime Wirtschaft: Ploß: Sondervermögen auch für Häfen und Wasserstraßen nutzen
25. Mai 2026 | 04:00 Uhr Erstes Wachstum seit 2023: Deutsche Industrie steigert Umsatz - und streicht Jobs