Wirtschaft Nebenkosten: Diese 17 Punkte darf der Vermieter auf Mieter abwälzen Zum Artikel Nebenkosten: Diese 17 Punkte darf der Vermieter auf Mieter abwälzen Wasserversorgung Unter dem Punkt "Wasserversorgung" darf der Vermieter folgendes abrechnen: Verbrauch, Grundgebühr, Wartungskosten, Strom (für den Wasserzähler) und die Abrechnungskosten. Die Kosten für die Erwärmung des Wasser allerdings nicht. © StockPlanets / Getty Images Zurück Weiter Kopiere den aktuellen Link Zur Merkliste hinzufügen
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