
Gebäudereinigung und Ungeziefervekämpfung
Die Kosten für eine Reinigungsfirma und die anfallenden Putzmittel dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings: Wischt der Hausmeister selbst das Treppenhaus, werden die Personalkosten unter dem Punkt "Hausmeister" abgerechnet. Sie dürfen nicht zweimal angebracht werden.