
Versicherung
Versicherungsbeiträge für eine Wohngebäudeversicherung oder eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen können auf Mieter umgelegt werden, auch Versicherungen, die den Öltank oder die Glasscheiben abdecken. Private Versicherungen des Vermieters hingegen sind nicht umlagefähig, das gilt auch für eine Rechtsschutzversicherung.
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