
Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen
Der beleuchtete Garten und der Weg zum Haus, die Beleuchtung im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsräumen: Die Kosten für diese Punkte darf der Vermieter umlegen. Allerdings: Geht etwas kaputt, sind die Reparaturkosten nicht umlagefähig.
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