Wirtschaft Nebenkosten: Diese 17 Punkte darf der Vermieter auf Mieter abwälzen Zum Artikel Nebenkosten: Diese 17 Punkte darf der Vermieter auf Mieter abwälzen Kabelanschluss Die monatliche Gebühren für das Kabelfernsehen darf der Vermieter an seine Mieter weiterreichen. Auch die Kosten für Betrieb und Wartung sind umlagefähig. Reparaturen oder Anschlussgebühren hingegen sind es nicht. © GregorBister / Getty Images Zurück Weiter Kopiere den aktuellen Link Zur Merkliste hinzufügen
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