Wirtschaft Nebenkosten: Diese 17 Punkte darf der Vermieter auf Mieter abwälzen Zum Artikel Nebenkosten: Diese 17 Punkte darf der Vermieter auf Mieter abwälzen Verbundene Versorgung Stammen Wärme für die Wohnung und fürs Wasser aus einer Anlage, darf der Vermieter die Brennstoffkosten dafür umlegen - allerdings muss er dies rechnerisch anteilig trennen. © Andres Victorero / Getty Images Zurück Weiter Kopiere den aktuellen Link Zur Merkliste hinzufügen
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