Boykottaufruf

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Justitia

Klage gegen Bundestagsbeschluss zu BDS-Bewegung scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

Eine Klage gegen einen Bundestagsbeschluss von 2019 zu Boykottaufrufen gegen Israel ist gescheitert. Für die Entscheidungen über solche Klagen sind allein Verfassungsgerichte zuständig, wie das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig erklärte. Es selbst sei also nicht zuständig. Geklagt hatten Unterstützer der antiisraelischen BDS-Kampagne. (Az. 6 C 6.23)