Tarifvertrag

Artikel zu: Tarifvertrag

Banknoten

Gut die Hälfte der Beschäftigten erhält Weihnachtsgeld - Männer öfter als Frauen

Gut die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland erhält in diesen Wochen Weihnachtsgeld. Bei Beschäftigten mit Tarifvertrag beträgt der Anteil 77 Prozent, ohne Tarifvertrag sind es 41 Prozent, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am Mittwoch mitteilte. Die Höhe der Zahlung variiert demnach zwischen 250 und mehr als 4200 Euro.
Hand mit Waage

Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen

Für die in Arbeitsverträgen häufigen Verweise auf einen Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Arbeitgebern die Rosinenpickerei erschwert. Nach einem am Mittwoch in Erfurt veröffentlichten Urteil unterliegt ein Arbeitsvertrag der vollen gerichtlichen Kontrolle, wenn er nicht den gesamten Tarifvertrag in Bezug nimmt, sondern teils abweichende Regelungen trifft. (Az. 10 AZR 162/24)
Dönerspieß in Imbiss in Dortmund

Dönerhersteller Birtat und Gewerkschaft einigen sich erstmals auf Tarifvertrag

Im Tarifkonflikt beim Dönerhersteller Meat World SE (Birtat) im baden-württembergischen Murr haben sich die Arbeitgeberseite und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erstmals auf einen Tarifvertrag verständigt. "Es war kein einfacher Weg. Aber wir haben gezeigt, dass wir – trotz unterschiedlicher Ausgangspunkte – gemeinsam zu Lösungen finden können", erklärten die Verhandlungsführer in einer gemeinsamen Stellungnahme. Nach Gewerkschaftsangaben kam es nach zwölfstündigen Verhandlungen zu der Einigung. 
Arbeitskampf

Arbeitskampf

Mitglieder der italienischen Gewerkschaft der Metallarbeiter Fiom streiken in Turin. Sie fordern einen neuen Tarifvertrag für den Sektor.
Justitia

Bundesarbeitsgericht prüft Auswirkung von Alt-Tarifverträgen bei Entgeltumwandlung

Spätestens seit Anfang 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss bei der Entgeltumwandlung für die Altersversorgung bezahlen, sofern Tarifverträge nichts anderes regeln. Im schriftlichen Verfahren prüft am Mittwoch (Verkündung 13.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, ob dies auch für lange vorher abgeschlossene Tarifverträge gilt. (Az. 3 AZR 53/24)