BGH: Weitergabe von Namen an Schufa bei Abschluss von Mobilfunkvertrag zulässig
Mobilfunkanbieter dürfen der Schufa die Namen von Kunden und Informationen über neu abgeschlossene oder beendete Verträge mit nachträglicher Abrechnung übermitteln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Er sah keine Datenschutzprobleme, die Weitergabe der Daten solle Betrug verhindern. (Az. VI ZR 431/24)