Ginkgo, vielmehr Zubereitungen der Blätter des Ginkgo-Baums (Ginkgo biloba), werden seit Jahrhunderten in der asiatischen Heilkunde verwendet. Der Ginkgo-Baum wird mit Aktivität und Lebenskraft in Verbindung gebracht.
Die wichtigsten Wirkstoffe in den Blattextrakten sind sekundäre Pflanzenstoffe wie Flavonoide, zum Beispiel Quercetin, und Terpenoide. Außer in Arzneimitteln gibt es Ginkgo-Extrakte in Nahrungsergänzungs-Mitteln sowie in Lebensmitteln wie Marmelade, Senf, Bonbons, Wellness-Wässern und -Erfrischungsgetränken. Versprochen werden Wellness, Entspannung, Anti-Aging und Vitalität. Nur der in Arzneimitteln verwendete Extrakt ist genau definiert und untersucht, nicht jedoch die für Lebensmittel verwendeten Zubereitungen. In Lebensmitteln könnten also andere Zubereitungen oder sehr kleine Mengen von Ginkgo als Aromen eingesetzt werden.
Ginkgo-haltige Produkte werden in unterschiedlichen Dosierungen und mit unterschiedlichen Extrakten angeboten. Beworben werden sie meist als hilfreich bei Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen. Bei zugelassenen Arzneimitteln werden unter anderen folgende Anwendungsgebiete genannt: Beschwerden beim dementiellen Syndrom wie Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen sowie Ohrengeräusche.
Studien belegen für diese Arzneimittel die Förderung der Durchblutung und eine bessere Energieversorgung der Gehirnnervenzellen. Diese alleine bewirkt aber nicht automatisch eine bessere Gehirnleistung. Die Bedeutung von Ginkgo als Antioxidans ist noch unklar. Es gibt derzeit keine Beweise für positive gesundheitliche Wirkungen von Ginkgo als Zutat in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungs-Mitteln.
Mögliche Nebenwirkungen sind Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und/oder Durchfälle. Auch Allergien oder Überempfindlichkeiten sind möglich, vor allem, wenn mehr als fünf Mikrogramm pro Gramm (parts per million) Ginkgolsäuren enthalten sind. Ginkgo-haltige Präparate können die Blutungsbereitschaft erhöhen. Deswegen sollten Ginkgo-Produkte nicht zusätzlich eingenommen werden zu Medikamenten, die die Blutgerinnung hemmen, wie zum Beispiel Acetyl-Salicyl-Säure (ASS). Außerden sollten Ginkgo-Präparate spätestens 36 Stunden vor einer Operation abgesetzt werden. Diabetiker sollten beim Verzehr von Ginkgo-haltigen Produkten besondere Vorsicht walten lassen und mit ihrem Arzt darüber sprechen.
Arzneipflanzen wie Ginkgo, egal in welcher Zubereitung, haben eigentlich in Lebensmitteln nichts zu suchen, da eine unkontrollierte Zufuhr unter Umständen ein schwer kalkulierbares Risiko darstellt. Die in Lebensmitteln enthaltenen Mengen sind meist sehr gering, Ginkgo dient oft nur als Geschmacksgeber.
Für Nahrungsergänzungs-Mittel mit Ginkgo, speziell aus dem Ausland, gibt es derzeit noch keine eindeutigen Vorschriften, die Rechtssprechung ist kontrovers. Wer ein Ginkgo-haltiges Arzneimittel nehmen will, sollte das vorher mit Arzt und Apotheker kritisch besprechen. Diese kennen die Mittel, die ihre Wirksamkeit in klinischen Studien nachgewiesen haben.
Volker Clausen und Angela Clausen