Konservierungsstoff. Kommt auch als natürliche
Fettsäure in Lebensmitteln vor. Hat einen leicht sauren Eigengeschmack. Für Menschen mit Pseudoallergien, Asthma oder Neurodermitis bedenklich.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt für Nicht-Allergiker als unbedenklich.
Konservierungsstoff. Kaliumverbindung der Sorbinsäure. Siehe E 200. In Einzelfällen allergieauslösend. Für Menschen mit Pseudoallergien, Asthma oder Neurodermitis bedenklich.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt für Nicht-Allergiker als unbedenklich.
Konservierungsstoff. Calciumverbindung der Sorbinsäure. Siehe E 200. In Einzelfällen allergieauslösend. Für Menschen mit Pseudoallergien, Asthma oder Neurodermitis bedenklich.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt für Nicht-Allergiker als unbedenklich.
Konservierungsstoff. Kommt auch als natürlicher
Stoff in Lebensmitteln vor. Wird überwiegend in
Fisch- und Salatprodukten eingesetzt. Geschmackliche
Beeinträchtigung bei Fertigprodukten möglich. Bei empfindlichen Personen mit Asthma, Heuschnupfen oder Neurodermitis können allergische Reaktionen ausgelöst werden. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. In Gegenwart von Ascorbinsäure (E 300) kann aus Benzoesäure krebserregendes Benzol entstehen. Auch wenn die Mengen sehr gering sind: Weitere Sicherheitsüberprüfungen sind dringend nötig. In bestimmten Lebensmitteln Einsatz in Nanogröße möglich.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da für die Herstellung Nanotechnologie zum Einsatz kommen kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
Konservierungsstoffe. Natrium-/ Kalium- bzw. Calciumverbindung der Benzoesäure. Bei empfindlichen
Personen mit Asthma, Heuschnupfen oder Neurodermitis können allergische Reaktionen ausgelöst werden. Siehe E 210. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. In bestimmten Lebensmitteln Einsatz in Nanogröße möglich.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da für die Herstellung Nanotechnologie zum Einsatz kommen kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
Konservierungsstoff. Wird vorwiegend in Weißweinen,
Trockenfrüchten und Kartoffelerzeugnissen eingesetzt. Behindert die Aufnahme von Vitamin B1 und kann bei empfindlichen Menschen zu Kopfschmerzen und Übelkeit führen (ab 25 Milligramm pro Liter Wein). Bei Asthmatikern kann das sogenannte "Sulfit-Asthma" hervorgerufen werden. Eine Höchstdosis von mehr als 0,7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht sollte aus gesundheitlichen Gründen für keine Personengruppe überschritten werden. Das sind ca. 50 Milligramm pro Person täglich. Insbesondere durch süße Weißweine, zum Beispiel Spätlese oder Trockenbeerenauslese, mit 300 bis 400 Milligramm pro Liter kann der zulässige Wert schnell erreicht werden. Bereits nach 2 Gläsern dieser Weine kann der ADI-Wert überschritten sein. Trockene Weine enthalten weniger Schwefeldioxid. In ungezuckerten Bio-Fruchtweinen (einschließlich Apfel- und Birnenwein) und in Honigweinen dürfen bis zu 50 Milligramm pro Kilogramm eingesetzt werden. Gesüßten Bioapfel- und Birnenweinen dürfen bis zu 100 Milligramm pro Liter zugesetzt werden. Für empfindliche Menschen mit Neurodermitis und Asthmatiker bedenklich. Vom
häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
Konservierungsstoff. Nur zugelassen gegen Schimmel- und Pilzbefall für Schalen von Zitrusfrüchten oder für deren Einwickelpapier. Auch als Pestizid zugelassen. Beim Schälen überträgt man mit den Fingern einen Teil des Mittels auf das Fruchtfleisch, daher sollten Sie die Hände nach dem Schälen oder Berühren des Einwickelpapieres gründlich waschen. Im Tierversuch
wurden bei hohen Konzentrationen innere Blutungen
und Organveränderungen beobachtet. In Einzelfällen
bei Hautkontakt allergieauslösend. Vom Verzehr
behandelter Schalen ist abzuraten.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt als bedenklich.
Konservierungsstoff mit antibiotischer Wirkung, durch Mikroorganismen hergestellt. Nur für Grieß- und Tapiokapudding sowie für gereiften Käse, Mascarpone
(Rahmfrischkäse) und Schmelzkäse zugelassen. Ob eine häufige Aufnahme von Nisin zur Bildung von resistenten Krankheitserregern führen kann, ist umstritten. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
Konservierungsstoff mit antibiotischer Wirkung,
durch Mikroorganismen hergestellt. Nur für die Oberflächenbehandlung von Käse und getrockneten,
gepökelten Wurstwaren zugelassen. Darf nicht mehr
als einen halben Zentimeter in die Lebensmittel eindringen. Auch als Arzneimittel (zum Beispiel gegen Pilzinfektionen der Haut) zugelassen. Bei zu häufiger
Aufnahme durch die Nahrung kann Natamycin seinen
therapeutischen Wert als Arzneimittel verlieren. Eine häufige Aufnahme von Natamycin kann zur Bildung von resistenten Krankheitserregern führen. Achtung: Die Verwendung wird bei nicht verzehrbaren Wurstpellen nicht immer gekennzeichnet. Für die Verbraucherzentralen gilt: Arzneimittel gehören nicht in Lebensmittel. Vom Verzehr von Käserinde und Wurstpelle ist abzuraten.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
Konservierungsstoff. Nur für gepökelte Fleischerzeugnisse und gepökelten Speck zugelassen. Hemmt die Entwicklung von gesundheitsgefährdenden
Bakterien (Botulismus) im Fleisch. Beim Menschen behindert er den Sauerstofftransport im Blut. Das ist
insbesondere für Säuglinge gefährlich. Zusammen mit Eiweißbestandteilen bei Temperaturen über 130 °C können sich krebserregende Nitrosamine bilden. Daher rät die deutsche Krebshilfe möglichst wenig gepökelte Lebensmittel zu essen, zum Beispiel Kassler, gekochten Schinken und fast alle rötlichen Wurstwaren. Diese Fleischwaren sollten weder gegrillt, gebraten oder überbacken werden. Auch für biologische Fleischerzeugnisse zugelassen, einige deutsche
Bioverbände wie Bioland oder Demeter verzichten
auf den Einsatz dieses poblematischen Stoffes. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
Säuerungsmittel, tierische Herkunft nicht auszuschließen. Kommt in jedem Lebewesen vor. Gentechnische Herstellung möglich, jedoch nicht üblich.
Kann bei Neugeborenen zu Stoffwechselstörungen führen, wenn der Verdauungsmechanismus noch nicht ausreichend entwickelt ist. Das gilt jedoch nur für D-Milchsäure. In Säuglingsnahrung ist nur die unbedenkliche Form L(+)- Milchsäure zugelassen. Auch für Biolebensmittel zugelassen.
Herkunft: künstlich und tierisch.
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.