Bundeskartellamt

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Logos von Unicredit und Commerzbank

Unicredit erhöht ihren Anteil an der Commerzbank auf rund 26 Prozent

Die italienische Großbank Unicredit hat ihren Anteil an der Commerzbank auf "rund 26 Prozent" erhöht. Das teilte sie am Montag mit und kündigte zugleich an, "zu gegebener Zeit" weitere Optionen in Commerzbank-Aktien umzuwandeln. So könnte sie ihren Anteil auf "rund 29 Prozent" steigern. Bei Überschreitung der Schwelle von 30 Prozent wäre die Unicredit zu einem öffentlichen Übernahmeangebot verpflichtet. Gegen eine Übernahme gibt es heftigen Widerstand. 
Logos von Unicredit und Commerzbank

Commerzbank kritisiert Vorstoß der Unicredit bei Übernahme

Die Commerzbank hat die italienische Unicredit dafür kritisiert, unabgesprochen ihre Anteile an der deutschen Bank erhöht zu haben. "Die Unicredit hat gestern durch eine Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie ihren Aktienanteil an der Commerzbank auf etwa 20 Prozent erhöht hat", erklärte eine Commerzbank-Sprecherin am Mittwoch. "Dieser Schritt ist erneut nicht mit der Commerzbank abgestimmt."
Protest von Commerzbank-Beschäftigten gegen eine Übernahme

Verdi zweifelt an Job-Versprechen von Unicredit bei möglicher Commerzbank-Übernahme

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi lehnt eine Übernahme der Commerzbank durch den italienischen Konkurrenten Unicredit trotz Zusagen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Filialen ab. "Unsere Bedenken als Gewerkschaft Verdi in Bezug auf eine mögliche Fusion der beiden Institute wurden durch Ihr Schreiben nicht ausgeräumt", zitierte das "Handelsblatt" laut Vorabmeldung von Donnerstag aus einem Brief des Verdi-Vorsitzenden Frank Werneke an Unicredit-Chef Andrea Orcel.
Maschine der Lufthansa über Frankfurt

Kartellamt gibt Einstieg der Lufthansa bei AirBaltic frei - wenn auch widerwillig

Die Deutsche Lufthansa darf eine Minderheitsbeteiligung an der lettischen Fluggesellschaft AirBaltic erwerben. Das Bundeskartellamt gab am Montag grünes Licht für das Geschäft. Kartellamtspräsident Andreas Mundt machte jedoch deutlich, dass seine Behörde diese Entscheidung entgegen "erheblicher wettbewerblicher Bedenken" habe fällen müssen.