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16. Februar 2007, 16:09 Uhr

Hartnäckigen Stalkern geht's an den Kragen

Psychoterror durch hartnäckiges Nachstellen, Telefonanrufe oder Emails wird in Kürze strafbar, der Bundesrat billigte ein Gesetz, das "Stalking" strafbar macht. Stalkern drohen künftig drei Jahre Haft - in schweren Fällen sind sogar zehn Jahre Gefängis drin.

Eine Frau sitzt in ihrem Zimmer während das Telefon klingelt und ein "unbekannter Anrufer" angezeigt wird© Lija Peter/DDP

Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat ein Gesetz, das so genanntes Stalking erstmals zu einer Straftat macht. Den Peinigern drohen jetzt Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Bisher konnten Polizei und Justiz nur bei Körperverletzung oder Nötigung einschreiten.

Stalking trifft nicht nur Promis

Nach Veröffentlichung der Neuregelungen im Gesetzblatt macht sich strafbar, wer einem Menschen nachstellt, über Telefon, Computer oder Bekannte unerwünschten Kontakt herstellt oder Waren und Dienstleistungen für das Opfer bestellt. Bei Todesgefahr oder schwerer Gesundheitsschädigung können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden, beim Tod des Opfers bis zu zehn Jahre. Die brandenburgische Justizministerin Beate Blechinger (CDU) sagte: "Stalking ist mehr als ein privates Problem." Es sei ein Unrecht, das nicht nur Prominente treffe. Auch Familienangehörige, Freunde und Arbeitgeber würden in den Psychoterror einbezogen.

Damit haben die Opfer zumindest eine Chance, wieder am normalen Alltagsleben teilzunehmen. Denn sie werden von ihren Verfolgern meist rund um die Uhr mit Telefonterror überzogen. In anderen Fällen steht der "Jäger" (Stalking kommt aus dem Englischen und bedeutet: Anschleichen bei der Jagd) Tag für Tag gegenüber der Wohnung und beobachtet sein "Wild", so dass es sich nicht mehr aus den eigenen vier Wänden traut. In anderen Fällen bombardiert der Täter das Opfer ständig mit E-Mails oder bestellt bei Versandhäusern Waren in dessen Namen. 80 Prozent der Verfolgten sind weiblich und bei weitem sind es nicht nur Prominente wie das Modell Claudia Schiffer und die Sängerin Janette Biedermann. Bei den Tätern handelt es sich oft um verschmähte Liebhaber, die mit einer Mischung aus Fanatismus und Eifersucht handeln.

"Was lange währt, wird endlich gut"

Die Diskussion über die Schaffung einer speziellen Strafvorschrift gegen das Nachstellen begann vor über drei Jahren. Und im Bundesrat waren am Freitag gleich mehrere Justizminister froh, dass die Debatte nun ein Ende gefunden hat. Die Brandenburgerin Beate Blechinger (CDU) bemühte die alte Weisheit: "Was lange währt, wird endlich gut."

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich zunächst gegen die Schaffung einer speziellen Strafvorschrift gewandt. Sie war der Auffassung, dass das erst 2002 erlassene Gewaltschutzgesetz ausreiche. Danach können Opfer vor einem Zivilgericht eine Schutzanordnung gegen eine belästigende Person erwirken - beispielsweise ein Kontakt- oder Näherungsverbot. Ein Verstoß dagegen wäre auch bislang strafbar gewesen, genauso natürlich wie Fälle, in denen das Stalking beispielsweise auch eine Nötigung bedeutet.

Expertenwollten Verschärfung

Allerdings erwiesen Anhörungen, dass der bisherige Schutz nicht ausreichte. Die SPD-Fraktion befragte im Februar vor zwei Jahren eigens Beamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Bremen. Diese waren übereinstimmend der Ansicht, Stalking werde in Deutschland nicht ausreichend oder zu spät verfolgt.

Der neue Straftatbestand, der im Regelfall Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht, wird aber nach wie vor in der Praxis nicht leicht zu handhaben sein. Denn regelmäßig müssen die Gerichte feststellen, dass etwa ein Telefonterror die "Lebensgestaltung (des Opfers) schwerwiegend beeinträchtigt". Über die Auslegung dieses Begriffs könnten nun oft die Meinungen auseinander gehen.

Vorbeugende Haft ist jetzt möglich

Zudem müssen Polizei und Staatsanwaltschaften überhaupt die Kapazitäten haben, Stalking effektiv zu verfolgen. Zypries bemängelte schon nach der Verabschiedung im Bundestag im November 2006 Informations- und Vollzugsdefizite. "Diese Defizite müssen beseitigt und das bestehende polizei-, zivil- und strafrechtliche Instrumentarium konsequent genutzt werden", verlangte sie.

Die neuen strafrechtlichen Vorschriften können einen Verdächtigen durchaus hart treffen. In die Strafprozessordnung wird auch eine spezielle Form der Untersuchungshaft eingeführt. Ist ein Beschuldigter wiederholt des Stalkings verdächtig, kann er allein schon deshalb in Untersuchungshaft genommen werden. Einer weiteren Eskalation von Belästigungen würde dann vorgebeugt.

Ihre Meinung

Stalking ist nun strafabar - aber wo beginnt dieser Straftatbestand? Was ist noch lästiges Anrufen, was schon Telefonterror? Und was genau ist hartnäckige Belästigung? Erzählen Sie uns Ihre Meinung - und Ihre Geschichte!

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Stichwort: Stalking Das Wort "Stalking" kommt aus dem Englischen und leitet sich von dem Verb "to stalk" (sich anschleichen) ab. Es bezeichnet die hartnäckige Belästigung und Verfolgung eines bestimmten Menschen. Opfer werden nicht nur Prominente, sondern in erster Linie normale Bürger. Beispiele für Stalking sind Telefonterror, unerwünschte Zusendung von Post oder die ständige Belagerung des Opfers. Meist kennen sich Opfer und Täter, nur in neun Prozent der Fälle sind Stalker Fremde. Etwa der Hälfte der Belästigten (49 Prozent) lauert der Ex-Partner auf.

AP/Reuters/DPA
 
 
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