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18. Mai 2007, 09:27 Uhr

Geschwisterliebe könnte bald legal sein

Wie sehr dürfen sich Bruder und Schwester lieben? Nachdem ein Geschwisterpaar Beschwerde eingeleitet hat, prüft das Bundesverfassungsgericht, ob das geltende Inzestverbot nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Von Holger Witzel

Das Geschwisterpaar Patrick und Susan aus Leipzig hat vier gemeinsame Kinder© IDECON-team/DPA

Das Bundesverfassungsgericht hat nach Beschwerden eines Geschwisterpaares aus Sachsen nun ein förmliches Verfahren eingeleitet und prüft, ob das strafrechtliche Inzestverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Anwälte der Geschwister Patrick S., 30, und Susan K., 22, aus der Nähe von Leipzig beklagen vor allem die Einschränkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung ihrer Mandanten, die vier Kinder miteinander haben.

Bis zu drei Jahre Haft bei Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten

Der zweite Senat des obersten deutschen Gerichtes unter Vorsitz von Professor Winfried Hassemer will zunächst Stellungnahmen aus Politik und Gesellschaft einholen. Die Verfassungsbeschwerden wurden dazu dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, allen Landesregierungen, dem Bundesgerichtshof und der Generalbundesanwältin zugestellt.

Auch der Verein M.E.L.I.N.A. e.V., der sich um Inzestkinder und "Opfern sexualisierter Gewalt" kümmert, die Evangelische Kirche, die Katholische Bischofskonferenz, der Deutsche Behindertenrat und der Deutsche Kinderschutzbund haben Gelegenheit, sich bis zum 31. Juli 2007 zu äußern. Paragraf 173 des Strafgesetzbuches ahndet Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Der Schutz vor sexuellem Missbrauch von Abhängigen oder Schutzbefohlenen ist unabhängig davon in weiteren Paragrafen geregelt.

Vier gemeinsame Kinder

Patrick, 30, und Susan, 22, haben die gleichen Eltern, der Bruder wuchs aber in einer Pflegefamilie auf. Erst im Jahr 2000 lernten sie sich kennen, als Patrick seine leibliche Mutter suchte, die wenig später starb. Bruder und Schwester verliebten sich ineinander. 2001 kam Sohn Eric zur Welt. Es folgten die Töchter Sarah (2003), Nancy (2004)und Sofia (2005). Patrick S. wurde mehrfach wegen Beischlaf mit seiner Schwester verurteilt und saß zeitweise im Gefängnis.

Die beiden Geschwister leben zusammen in Leipzig und träumen immer noch davon, eines Tages eine legale Familie sein zu können. Drei ihrer Kinder sind derzeit in Pflegefamilien untergebracht. Der Bruder hat sich unterdessen sterilisieren lassen, was vor der bisher geltenden Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs allerdings nicht schützt. Mit der Verfassungsbeschwerde wurde zunächst sein Haftantritt zu einer Reststrafe verschoben.

Auch die Schwester wurde schon verurteilt

Einmal wurde bereits auch seine volljährige Schwester wegen des "Beischlafs mit Verwandten" verurteilt. Gegen dieses Urteil wehrt sie sich ebenfalls per Verfassungsbeschwerde. Ihr Leipziger Anwalt Sven Kuhne hält den Paragraf 173 weder mit den Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, noch mit dem Grundrechten auf Freiheit der Person und Gleichbehandlung vereinbar.

Patricks Rechtsanwalt Joachim Frömling bemängelt außerdem, das alte Gesetz ziele lediglich auf das sittliche Empfinden der Gesellschaft: "Dazu ist das Strafrecht aber nicht da. Außerdem ändern sich Moralvorstellungen." Das Inzestverbot stammt noch aus einer Zeit, als zwei Paragrafen weiter die "Unzucht unter Männern" in einem Atemzug mit Sodomie genannt und Behinderte zwangsweise sterilisiert wurden, und stützt sich nicht ausdrücklich auf die landläufig angenommene Gefahr von genetischen Störungen bei eventuell gezeugten Kindern. Dies ist teilweise umstritten und auch bei anderen Paaren wesentlich höher, denen der Beischlaf selbstverständlich nicht verwehrt wird.

Oralverkehr zwischen Geschwistern ist erlaubt

Hätte eine künstliche Befruchtung zu Kindern von Patrick und Susan geführt, wäre dies ebenso wenig strafbar wie beispielsweise Oralverkehr zwischen Geschwistern. In Frankreich und andern Nachbarländern Deutschlands ist Inzest schon lange straffrei. Endrik Wilhelm, der Patrick ebenfalls in Karlsruhe vertritt, sieht in der seltenen Anhörung zu einer Verfassungsbeschwerde "ein starkes Indiz, dass es auf jeden Fall zu einer Entscheidung des Senats in großer Besetzung kommen wird und nicht nur zu einer des Vorprüfungsausschusses."

Von Holger Witzel
 
 
KOMMENTARE (10 von 32)
 
vaben (21.05.2007, 14:00 Uhr)
@testsieger2006
Jetzt begreife ich das Missverständnis. Selbstverständlich ist klar, dass durch Inzest ein erhöhtes Risiko besteht ein Kind mit einer Erbkrankheit zu bekommen. Das bestreitet auch niemand. Aber, was geht das den Gesetzgeber an? Wollen sie das Verbot, oder die Erlaubnis zu einem Liebesverhältnis von der genetischen Vereinbarkeit abhängig machen? Und wer sagt Ihnen denn, dass Menschen in Inzest-Beziehungen überhaupt einen Kinderwunsch hegen bzw. dass Kinder aus Inzest-Beziehungen selbst wieder Verhältnisse mit Verwandten eingehen?
Daher ist das Argument "genetische Vielfalt" ein Scheinargument. Und wenn man es weglässt, dürfte es Ihnen schwerfallen andere (vernünftige) Gründe für ein Verbot anzuführen.
testsieger2006 (21.05.2007, 12:13 Uhr)
@Assiat
1) Ich habe einen Nick... und der reicht. Sie haben wohl zu viele Krimis/ Akte-X geguckt und sehen überall Verschwörungen. Schauen Sie doch mal CSI! Vielleicht bildet das Sie ja im naturwissenschaftlichen Bereich.
2) In Ihrem "Kulturkreis" ist Sex mit Mutter und Schwester und wenn nicht, dann eben gleichgeschlechtlich, vielleicht normal. Bei uns nicht.
@Vaben
Ich bin nicht Ihr Lehrer. Als Trivialbeispiele seien Ihnen die Pharaonen, die Zarenfamilie und Teile des europäischen Hochadels genannt. Letztere, sowie gewisse isolierte Populationen in Asien (ach so!!!) und Inselpopulationen im Pazifik sind ein beliebtes Forschungsobjekt für (Populations-)Genetiker.
Asiat (20.05.2007, 20:39 Uhr)
@test... + andere nicks
Ich konnte es nicht lassen und habe doch nochmal in diese "Diskussion" reingeschaut. Ihre Beitraege tragen einfach zur Erheiterung bei! Und das braucht der Mensch!
Trotzdem bin ich besorgt:Haben SIE eigentlich irgendjemanden aus Fleisch und Blut, mit dem Sie mal reden??
vaben (20.05.2007, 20:23 Uhr)
@testsieger2006
Und Ihr Argument lautet wie? Lassen Sie uns doch bitte an Ihrem Wissen teilhaben.
testsieger2006 (20.05.2007, 19:51 Uhr)
lachhaft
@ Vaben
" Das Argument "genetische Vielfalt" wurde ja schon als Scheinargument enttarnt."... Ich erwarte nicht, dass Sie die Zusammenhänge verstehen. Richtig wird Ihre kindliche Meinung dadurch trotzdem nicht.
@ mairudoseben
Mit Ihrer zur Normalität erhobenen Lebensweise werden Sie persönlich dann hoffentlich Ihre Gene dem 22. Jahrhundert ersparen.
Es beruhig mich doch Ungemein, dass die Natur sich nicht an viertelgebildeten Phrasendreschern orientiert, sondern sie zwangsläufig aussterben.
mairudoseben (20.05.2007, 16:54 Uhr)
Schön gesagt
Rebella67 und Vaben haben es schon schön formuliert und ich kann Ihnen beiden nur zustimmen.
@testsieger2006:
Selbstverständlich war Homosexualität etwa in der hellenistischen Antike bereits normal. Ein Beispiel von vielen übrigens und dies unterstreicht ja auch was ich selbst bereits eingangs erwähnte: "Moral ist ein wandelbares Gut". Leider scheinen Sie ja selbst diese Homosexualität noch für abnormal zu halten... Nunja, mancheiner ist eben noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen --
vaben (20.05.2007, 01:59 Uhr)
@gudrun13
Der Staat hat hier nur die Aufgabe die Schwächeren, also Kinder, Schüler, Abhängige, Schutzbefohlene usw. vor Mißbrauch zu schützen. Da fallen einem auf Anhieb hundert Gründe ein, warum es sinnvoll ist, Menschen in solchen Situationen, Liebesverhältnisse zu verbieten.
Wenn aber nun z.B. eine 30 Jahre alte Frau zu ihrem 55 Jahre alten Vater eine "intensive" Liebesbeziehung unterhält, warum sollte man die beiden ins Gefängnis stecken? Was geht das den Staat an? Das Argument "genetische Vielfalt" wurde ja schon als Scheinargument enttarnt. Der Rest ist antrainierte Abscheu, Tabuisierung, religiöses Dogma usw. ...
Ich habe es jetzt nicht nachgelesen, aber inzestuöse Verhältnisse sind doch wohl eher die absolute Ausnahme. Wenn das Verbot wegfallen würde, hätte das keinerlei Auswirkung auf die Gesellschaft. Bis auf wenige Einzelfälle entwickeln die Menschen schlicht nicht dieses Interesse an ihren Geschwistern und Eltern. Selbst das Paar aus dem Artikel ist nicht als Bruder und Schwester aufgewachsen. Wobei ich sagen muss, wenn meine Rechenkünste mich nicht im Stich lassen, war sie nur ca. 15 bis 16 Jahre alt, als sie ihr erstes Kind gezeugt haben. Das wiederum ist schon sehr hart an der Grenze zum Mißbrauch.
Asiat (19.05.2007, 17:20 Uhr)
auch besser so...
...ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Da dieser Artikel ja jetzt ins Abseits gedriftet ist, finden Sie vielleicht woanders die Moeglichkeit, Ihren IQ unter diversen nicks zu promoten.
Benutzen Sie dann bitte ausser ? und . auch ein paar andere Satzzeichen - schon mal was vom , gehoert?
gudrun13 (19.05.2007, 15:38 Uhr)
Trotz alledem hat niemand meine Frage ...
beantwortet.
Kann man Mutter und Sohn oder Vater und Tochter oder oder Mutter und Tochter oder Vater und Sohn verbieten was man Bruder und Schwester zugestehen will? Was kommt als nächstes?
Meine Meinung mit der Rassentheorie der Nationalsozialisten zu vergleichen ist Humbug denn gerade dann wenn man Inzest verhindert ist man für eine Vermischung der verschiedenen Gene. Und so ist auch gut - nur dadurch ist gewährleistet dass die menschliche Rasse sich weiterentwickeln konnte. Inzest wird dem ganz schnell ein Ende mit Schrecken bereiten. Homosexualität und lesbische Liebe sind nur eine Variante mehr nicht. Ebenso wie Heteros. All dies sind Varianten eines Themas. Aber Inzest hat damit nichts zu tun. Oder wie bitte schön soll man dann bewerten dass der Papa oder die Mama sich an Sohn oder Tochter vergreifen können um eine neue Bindung mit ihnen einzugehen.
Natürlich kann man den Strafbtatbestand aufheben. Die Frage ist doch aber ob man alles tun sollte was man tun kann. Das hat nichts mit Religionen zu tun. Es gibt ganz einfach Grenzen die man nicht überschreiten sollte.
andre1971 (19.05.2007, 15:22 Uhr)
Wo führt das hin?!
Erst die Homoehe, dann Geschwisterehe...als nächstes Sodomie / Ehe zwischen Mensch und Tier?!
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