18. Januar 2012, 20:40 Uhr

Wulff legt Fragen und Antworten vor

Im Fernsehen versprach Bundespräsident Wulff Antworten auf 400 Medienfragen. Die Transparenz ließ auf sich warten. Jetzt haben seine Anwälte geliefert – und sehen sich in ihrem Zögern bestätigt.

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Jetzt gibt es die Fragen von Medien, die Bundespräsident Christian Wulff in den vergangenen Wochen beantworten sollte©

In der Kredit- und Medienaffäre hat Bundespräsident Christian Wulff jetzt wie angekündigt zahlreiche Journalistenanfragen und seine Antworten darauf öffentlich gemacht. Dies war von Wulffs Anwälten zunächst aus rechtlichen Gründen abgelehnt worden. Mehrere Zeitungen entbanden Wulff dann aber von der Pflicht, ihre Rechercheergebnisse zu schützen. Wulffs Anwalt Gernot Lehr erklärte am Mittwoch, alle Fragen seien nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet worden. Das vorgelegte Material umfasse rund 240 Seiten.

Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs stellte am Mittwoch drei Dokumentenpakete ins Netz. Darin enthalten sind die Kopien der Anfragen von Journalisten per E-Mail und die Antworten der Kanzlei. Es seien nur die Medienanfragen veröffentlicht worden, in denen die Anfragenden ihre Zustimmung dazu erklärt hätten und in denen der Inhalt keine Rechte verletze, hieß es. Nach Angaben Lehrs erfolgte die Veröffentlichung der Fragen und Antworten in chronologischer Reihenfolge nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Antwort. Personenbezogene Angaben und Fragenkomplexe, die Persönlichkeitsrechte verletzten könnten, sind geschwärzt.

Anwälte standen offenbar öfter unter Zeitdruck

Die Anfragen sind zum Teil seitenlang und befassen sich mit Wulffs umstrittenem Hauskredit von Edith Geerkens und den Umständen des folgenden BW-Darlehens, seinen Urlauben und anderen Themen. Etliche Fragen beziehen sich auf die Mitnahme befreundeter Geschäftsleute auf Auslandsreisen des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten, viele auch auf seine Kontakte zu dem Unternehmer Carsten Maschmeyer.

Es wird deutlich, dass die Anwälte öfter unter Zeitdruck waren. Mehrmals bitten sie um Verständnis, dass sie nicht so schnell wie gefordert antworten konnten. Die Antworten fallen zum Teil kurz aus, zum Teil sind sie aber auch ausführlich. Bis zu acht Seiten umfasst ein einzelner E-Mail-Wechsel. Neues ist nicht zu erkennen. Bei einer Frage zum Privatkredit etwa bittet Anwalt Lehr um Verständnis, dass eine Einsicht in die Gehaltsbescheinigung des damaligen Ministerpräsidenten und seiner damals noch berufstätigen Frau nicht möglich sei. Ein Journalist bedankt sich für "informative Gespräche auch nach Dienstschluss".

Frostig und drängend hören sich andere Anfragen an. So beklagt ein Medienvertreter an einem Freitagnachmittag per Mail, dass die Anfragen des Vortages immer noch nicht beantwortet seien. Nun hätten sich weitere Fragen ergeben. "Wir erbitten die Beantwortung aller, auch der gestrigen Fragen, bis spätestens heute, 17.30 Uhr." Da hatte der Anwalt nicht einmal mehr eine Stunde Zeit.

Anwälte sehen sich in ihrem Vorgehen bestätigt

Die Dokumentation endet am 17. Januar. Die Anwälte betonen, Wulff habe sie am 13. Januar beauftragt, die Anfragen und Antworten der Medien zu veröffentlichen, die dies freigegeben hätten. Angesichts des Umfangs des Datenmaterials sei allerdings nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass versehentlich einzelne Anfragen und Antworten trotz einer entsprechenden Freigabe nicht veröffentlicht wurden.

Lehr betonte, die Tatsache, dass von mehreren Redaktionen keine oder nur eingeschränkte Zustimmung zur Veröffentlichung vorliege, mache deutlich, wie richtig die Entscheidung Wulffs gewesen sei, für die Veröffentlichung eine Zustimmung zu verlangen.

Uneingeschränkte Zustimmungserklärungen lagen demnach von den Redaktionen der "Bild", der "Stuttgarter Zeitung", der "Süddeutschen Zeitung", der "Rheinischen Post", der "Financial Times Deutschland", der Wochenzeitung "Die Zeit" und des Norddeutschen Rundfunks vor. Die DuMont-Redaktionsgemeinschaft ("Frankfurter Rundschau", "Berliner Zeitung", "Kölner Stadtanzeiger", "Mitteldeutsche Zeitung") habe eine weitreichende, aber thematisch eingeschränkte Zustimmungserklärung abgegeben. Einige Medien, wie auch der stern, hätten ihre Zustimmung an Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt. "Die Welt" habe bestimmte Fragen ausdrücklich unter dem Vermerk "vertraulich" gestellt.

mad/swd/DPA/Reuters
 
 
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