9. November 2011, 14:18 Uhr

Richter stoppen Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahl

Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Durch die Sperrklausel würden Wahlrechts- und Chancengleichheit verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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Das Bundesverfassungsgericht hat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle (m.) die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen kassiert©

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Die Sperrklausel verstoße "gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 müsse jedoch nicht wiederholt werden.

Nach dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl sollen alle Stimmen den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis und die Zusammensetzung des Parlaments haben, so Voßkuhle. Die Fünf-Prozent-Hürde bewirke eine "Ungleichgewichtung" der Wählerstimmen, weil Stimmen für kleinere Parteien, die an der Hürde scheitern, ohne Erfolg bleiben. Das Wahlrecht zum Europäischen Parlament kann durch die einzelnen Mitgliedstaaten geregelt werden.

Mehrere Beschwerdeführer, darunter der Parteienkritiker Hans-Herbert von Arnim, hatten gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen geklagt. Von Arnim hatte sich auch gegen die Wahl nach starren Kandidatenlisten gewandt. Diese Regelung hat das Gericht jedoch nicht beanstandet.

mlr/DPA
 
 
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