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11. März 2009, 18:50 Uhr

Weitere Gefängnisstrafe für Horst Mahler

Ende Februar hatte das Landgericht München den Rechtsextremisten Horst Mahler wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Jetzt der nächste Richterspruch: Das Landgericht Potsdam schickt den Ex-NPD-Anwalt ebenfalls wegen Volksverhetzung für fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

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Zweite Verurteilung innerhalb von zwei Wochen: Der Rechtsextremist Horst Mahler© Michael Urban/DDP

Der Rechtsextremist Horst Mahler ist am Mittwoch vom Landgericht Potsdam wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Noch im Gerichtssaal wurde ein Haftbefehl gegen den früheren NPD-Anwalt verkündet. Der 73-Jährige hatte nach Auffassung des Gerichtes einschlägige Texte per E-Mail an diverse deutsche Behörden, Medien und auch Bundespolitiker verschickt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sie kündigte Revision gegen das Urteil an.

Als Mahler in den Gerichtssaal geführt wurde, standen zahlreiche Anhänger von den Zuschauerbänken auf und klatschten Beifall. Während der Urteilsbegründung musste der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz Sympathisanten wegen Zwischenrufen zur Ruhe ermahnen. Mahler fiel dem Richter mehrere Male ins Wort. Der Verhandlungstermin zur Urteilsverkündung konnte wegen des großen Besucherandranges erst mit rund einer Stunde Verspätung beginnen.

Der Vorsitzende Richter warf dem 73-Jährigen vor, den Gerichtssaal als "Auditorium" für "unerträgliche und abscheuliche" Äußerungen zu missbrauchen und auf die Zuschauer einwirken zu wollen. Außerdem habe es "übelste Provokationen" dem Gericht gegenüber gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mahler war Ende Februar vom Landgericht München II wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt und im Gerichtssaal verhaftet worden. Wenn beide Urteile rechtskräftig sind, könnte daraus eine Gesamtstrafe gebildet werden, teilte ein Gerichtssprecher in Potsdam mit.

DPA
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