Sortieren nach: Relevanz | Aktualität |
Aus Enttäuschung über die Missbrauchsfälle tritt ein Sonderpädagoge aus der Kirche aus, verliert prompt seinen Job bei der Caritas. Seine Kündigung ist nach höchstrichterlichem Urteil gerechtfertigt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Kirchen und Gewerkschaften zur Zusammenarbeit aufgefordert.
Die Kirchen dürfen an ihrem arbeitsrechtlichen Sonderweg festhalten und dabei grundsätzlich auch Streiks verbieten.
Der Anspruch von Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit zu verringern, ist nicht an die gegenwärtige Tätigkeit gebunden.
Wer unter 67.200 Euro im Jahr verdient, kann laut Bundesarbeitsgericht Geld für Mehrarbeit fordern. Das geht sogar rückwirkend für drei Jahre. Was Überstunden-Schrubber jetzt tun können.
Die Verantwortung für eine fest zugesagte Betriebsrente können Unternehmen nicht abwälzen.
Das Europarecht beeinflusst zunehmend die Arbeit des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt.
Leiharbeitnehmer können in der Regel rückwirkend bis zu drei Jahre Lohnansprüche nach dem sogenannten Equal-Pay-Gebot geltend machen.
Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht will Verdi mehr Rechte für die Gewerkschaften bei Kirchen erkämpfen. Im November noch hatten die Richter deren Streikrecht stark eingeschränkt.
Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen dürfen künftig unter bestimmten Umständen für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt.
Hinter diesem Link steckt ein RSS-Feed, über den Sie bequem in ihrem Newsreader informiert werden, wann immer ein neuer Artikel auf stern.de zu Ihrem Suchbegriff erscheint.
Was sind RSS-Feeds?Allgemeine Gleichstellungsgesetz Arbeitgeber Arbeitszeit Auszubildende Berlin Elektroroller Kaisers Kassiererin Klage Kläger Pfandbons Sonderzahlung Sony Music
Angela Merkel Bernd Osterloh Christa Stewens Christian Wulff Dieter Zetsche Eva Herman Ferdinand Piëch Hubertus Heil Ingrid Schmidt Joachim Gauck Josef Ackermann Klaus Esser Marco Wanderwitz Michael Groschek Michael Schneider Peer Steinbrück Wolfgang Clement Wolfgang Franz Wolfgang Thierse
Dann stellen Sie sie in unserer Wissenscommunity "Noch Fragen".

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilt über die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts und trägt durch seine Rechtsprechung zu dessen Weiterentwicklung wesentlich bei. Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (im Sinne der Instanzen) und ist damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik in Deutschland. Seinen Sitz hat es auf dem ehemaligen Hornwerk der Zitadelle Petersber...