Andere Länder, andere Gesetze: Viele deutsche Touristen vergessen, dass das Strafrecht in Urlaubsländern teilweise erheblich von den in Deutschland geltenden Gesetzen abweicht. Wann ein Urlaub im Knast enden kann. Von Jens Maier

Polizeiwagen in Los Angeles: In den USA werden Verkehrsverstöße hart geahndet© Matt Sayles/AP
Das Urlaubsangebot im Internet klang gut: Sonne und Strand für unter 500 Euro pro Woche. Ein Schnäppchen, dachte sich Markus Hellberg* aus Hamburg, und schlug zu. Im Mai 2006 reiste er nach Marokko. Doch der Urlaub endete beinahe mit einer Verhaftung. Grund war ein Herrenbesuch in seinem Hotelzimmer.
Die Bar in Agadir war in einem schwulen Reiseführer als einschlägig beschrieben worden: "'Hot Spot für Gays' stand da", sagt Markus. "Es waren nur Männer dort, und ich habe einen 23-jährigen Marokkaner kennengelernt", erzählt er. Der Abend endete damit, dass Markus seine Bekanntschaft in sein Zimmer im Hotel "Les Omayades" in Agadir einlud. "Als wir im Hotel ankamen, hat keiner was gesagt. Wir sind auf mein Zimmer und hatten dort Sex." Doch das Hotelpersonal schien aufmerksam gewesen zu sein. Als sein Besuch das Hotel wieder verlassen wollte, hielten ihn Angestellte auf. "In der Lobby wurden wir zur Rede gestellt", erinnert sich Markus. Ein Mitarbeiter drohte uns: "Wir wissen was sie gemacht haben, die Polizei ist unterwegs." Markus kamen seine paar Brocken französisch zu Gute. "Wir haben auf meinem Zimmer nur Musik gehört. Ich bin Deutscher", wiederholte er wieder und wieder. Das Hotel beließ es bei einer Belehrung. Dass die Polizei schon verständigt wäre, erwies sich als Bluff. Das ganze lief für Markus mehr als glimpflich. Der Urlaub hätte für ihn in einem marokkanischen Gefängnis enden können.
Homosexuelle und außereheliche Sexualkontakte unter Strafe
Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko verboten und können mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft werden. Zwar werden bei ausländischen Touristen meist beide Augen zugedrückt, doch auf Druck von moslemischer Seite kommt das Gesetz wieder verstärkt zur Anwendung. 2004 wurden ein 66-jähriger Brite und ein 18-jähriger Marokkaner zu jeweils einem Jahr Gefängnis verurteilt. Unter Strafe stehen nicht nur homosexuelle, sondern auch außereheliche Kontakte zwischen Mann und Frau. Das gilt nicht nur in Marokko, sondern in fast allen islamischen Ländern. Prostitution und Ehebruch sind beispielsweise in Ägypten, anders als im deutschen Recht, ausdrücklich strafbar. Auch Alkoholkonsum kann zum Problem werden. Alkohol ist in den meisten islamischen Ländern nur in lizenzierten Aufenthaltshotels erlaubt - und schon gar nicht in der Öffentlichkeit.
Was im jeweiligen Urlaubsland verboten ist, wissen die wenigsten deutschen Touristen. "Das wäre auch zu viel verlangt, sagt der zuständige Sprecher für Konsularfälle im Auswärtigen Amt, und rät dazu, die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt zu lesen. Die Deutschen im Ausland sind alles andere als Unschuldslämmer. "2500 bis 3500 inhaftierte Deutsche werden jährlich im Ausland von den Botschaften oder Generalkonsulaten betreut. Die meisten wegen Drogendelikten oder Gewalttaten", bestätigt der Sprecher. Es gibt allerdings auch zahlreiche Fälle, wo eine Verhaftung die Folge von kuriosen Gesetzeslagen, Naivität oder gar Leichtsinn der Handelnden ist.
Souvenirjäger aufgepasst
Wie der von Stefan G. aus Münster. Der Familienvater wurde 2003 in der Türkei vom Zoll verhaftet, nachdem die Kontrolleure im Gepäck des Sohnes einen angeblich antiken Stein entdeckt hatten. Der Sohn hatte den Stein am Strand gefunden und eingepackt. Was die Familien nicht wusste: Auf den Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern" stehen in der Türkei bis zu zehn Jahre Haft, da diese als staatliches Eigentum gelten. Erst auf Druck der deutschen Behörden und nach vier Wochen Untersuchungshaft kam Stefan G. wieder frei und durfte ausreisen.
"Die Ausfuhr von Antiquitäten oder Kunstgegenständen ist in vielen Ländern, auch in Europa, verboten", bestätigt der Außenamtssprecher. Nicht nur in der Türkei, sondern auch in Russland und der Ukraine gelten hierfür besondere Bestimmungen. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen gängige Praxis, auch wenn es sich nur um alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt.
Unter das Kapitel Leichtsinn fällt sicher einer der spektakulärsten Fälle der vergangenen Jahre: die des Hochseeanglers Donald Klein. Der deutsche Urlauber war 2005 auf einer Angeltour im Persischen Golf unterwegs und wurde von der iranischen Marine festgenommen. Der Vorwurf: Er sei in iranische Hoheitsgewässer eingedrungen. Wegen illegalen Grenzübertritts wurde er zu 18 Monaten Haft verurteilt und kam erst im März dieses Jahres frei.
Autofahrer besonders gefährdet
Dass auch schon eine Nacht im Gefängnis unangenehm sein kann, diese Erfahrung musste Ansgar Kleber aus Baden-Baden machen, als er 1999 mit einem Mietwagen in Florida unterwegs war. Denn auch in westlichen Ländern wie den USA kann ein Urlaub schneller im Knast enden, als man denkt. "Wegen einer roten Ampel wurde ich eingesperrt", sagt der 34-Jährige. "Ich bin zwar noch bei gelb in die Kreuzung eingefahren, doch in den USA hängen die Ampeln meist über der Kreuzung und nicht davor. Als ich die Mitte passierte, sprang die Ampel auf rot. Das fand der Officer, der mich angehalten hat, offenbar gar nicht lustig." Kleber kam erst am nächsten Morgen frei, nachdem ein Richter eine Kaution festgelegt hatte.
Alkoholdelikte am Steuer werden in den USA ebenfalls hart bestraft. Das Kuriose: Selbst wenn der Fahrer die gesetzliche Promillegrenze, die von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich ist, einhält, kann er verknackt werden - auch ohne Unfall. "Ob ein Fahrer noch fahrtauglich ist entscheidet nicht der Alkoholwert, sondern der Eindruck, den der Polizist sich gemacht hat", berichtet Susan Kayler, Rechtsanwältin aus Arizona, auf der Webseite ihrer Kanzlei. "Der Staat muss nicht beweisen, dass die in Arizona gültige 0,8-Promille-Grenze eingehalten wurde. Man ist schuldig, wenn es auch nur den geringsten Hinweis darauf gibt, dass die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist." Sollte das der Fall sein, wird dies mit zehn Tagen Gefängnis bestraft. Ihr Rat an Autofahrer in den USA lautet deshalb: "Wer trinkt, sollte den Wagen lieber stehen lassen."
Im Notfall Konsulat verständigen
Egal aus welchem Grund, wer im Urlaub verhaftet wird, sollte auf jeden Fall die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik verständigen. "Egal welcher Notfall eintritt: Wir sind da, um Deutschen im Ausland zu helfen", sagt der Außenamtssprecher. Bundesbürger haben sogar einen Rechtsanspruch auf die Hilfe von deutschen Vertretungen. Auch wenn ein Urlauber bei selbst verschuldeten Notlagen mit dem Gastland in Konflikt gerät, kann er jederzeit die deutsche Botschaft oder ein Konsulat anrufen. Dort gibt es auch am Wochenende immer einen Bereitschaftsdienst.
*Name von der Redaktion geändert