Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal steht dem deutschen Autohersteller Volkswagen in Frankreich ein Gerichtsverfahren bevor. Die Untersuchungsrichter ordneten einen Prozess wegen Betrugs vor dem Pariser Strafgericht an, wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus informierten Kreisen erfuhr. Ein erster Termin zur Planung des Verfahrens sei für den 18. Dezember geplant.
Drei wichtige Verurteilungen im Dieselskandal sind rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag die Bewährungsstrafen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler, den früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und den mitangeklagten Ingenieur Giovanni P. wegen Betrugs. Das Landgericht München II habe bei seinem Urteil im Juni 2023 keine Rechtsfehler gemacht. (Az. 1 StR 270/24)
In Großbritannien beginnt am Montag der Prozess gegen eine Reihe von Autobauern, denen im Zuge des sogenannten Dieselskandals Manipulation der Abgaswerte ihrer Fahrzeuge vorgeworfen wird. In dem auf drei Monate angesetzten Gerichtsverfahren vor dem High Court in London soll die Frage geklärt werden, ob in Dieselautos von Mercedes, Ford, Peugeot-Citroën, Renault und Nissan eingebaute Systeme dazu dienten, die Abgasvorschriften zu umgehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über Vereinbarungen, die Volkswagen mit früheren Managern im Dieselskandal schloss. Gegen die Zahlung einer festen Summe wurden der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und der frühere Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler, von weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen freigestellt. Dagegen klagten Aktionärsvereinigungen. (Az. II ZR 154/23)
Erneute Niederlage für Volkswagen im Dieselskandal: Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Freigabe eines Volkswagen Golf Plus TDI im Jahr 2016 rechtswidrig war. Das Auto habe zwei unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten, erklärte das Gericht und bestätigte damit am Donnerstag eine Gerichtsentscheidung aus 2023. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) müsse den Volkswagen-Konzern daher umgehend auffordern, die betroffenen Fahrzeuge "innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen".