Ortskraft

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Flug aus Afghanistan in Deutschland (Archivbild)

Hilfsorganisation: Flug mit Afghanen in Hannover gelandet

Deutschland hat eine weitere Gruppe ehemaliger afghanischer Ortskräfte aufgenommen. Am Montag landete ein Flugzeug mit 46 Afghaninnen und Afghanen in Hannover, wie die Hilfsorganisation Kabul Luftbrücke mitteilte. Sie sollten in die Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland gebracht werden. Eine weitere Afghanin wurde für den Abend erwartet - sie hatte nach einem Zwischenstopp in Istanbul den Anschluss nach Hannover verpasst. 
Hand mit Waage

Gericht: Bereitschaft zur Aufnahme von Afghanen nicht an Visumsanspruch gekoppelt

Die Bereitschaft zur Aufnahme von Afghanen in Deutschland ist nicht zwingend mit einem Visumsanspruch verknüpft. Die Aussetzung des Aufnahmeverfahrens für frühere afghanische Ortskräfte und andere durch die Bundesregierung sei rechtmäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. (Az. OVG 6 S 47/25)
Großbritanniens Verteidigungsminister John Healey

Wegen Datenlecks: Britische Regierung enthüllt Aufnahme tausender afghanischer Ortskräfte

Die britische Regierung hat öffentlich gemacht, dass sie wegen einer Panne mit persönlichen Daten afghanischer Ortskräfte in den vergangenen Jahren tausenden Afghanen Asyl gewährt hat. Wegen des Datenlecks im Jahr 2022 seien im Rahmen eines geheimen Programms insgesamt 900 afghanische Ortskräfte und 3600 ihrer Familienangehörigen aufgenommen worden, verkündete Verteidigungsminister John Healey am Dienstag im britischen Unterhaus. Ein britisches Gericht hatte demnach bislang verboten, das Programm öffentlich zu machen.
Justitia

OVG Berlin: Afghanische Ortskräfte können kein Visum in Deutschland einklagen

Für die Bundesrepublik in Afghanistan tätige afghanische Ortskräfte können sich nach einer Gerichtsentscheidung kein Einreisevisum nach Deutschland erklagen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg stellte in einem am Donnerstag veröffentlichten Fall eines Afghanen und dessen Familie fest, dass allein die Bundesregierung in jedem Einzelfall im Rahmen ihres Entscheidungsspielraums entscheide. Für die früheren Ortskräfte begründe die Regelung des Aufenthaltsgesetzes kein Recht auf Aufnahme.