Mehrere Länder wollen bei der Reform der Sicherungsverwahrung kooperieren und Täter gemeinsam unterbringen. Dies ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa. Brandenburg erwägt, besonders gefährliche Täter, die freigelassen werden müssen, mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen. Das Land wolle sich einem Konzept anschließen, das Hessen mit Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erarbeitet habe, hieß es in Potsdam. In Hessen ist eine zentrale Überwachungsstelle für Fußfesseln auch für Straftäter aus anderen Ländern geplant.
Reform bis 2013
Bund und Länder sind nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und des Bundesverfassungsgerichts zur Reform gezwungen - nach der Vorgabe aus Karlsruhe muss dies bis 2013 geschehen. Die Richter hatten erklärt, dass die Sicherungsverwahrung bislang zu sehr einer Haftstrafe ähnelt. Nach dem Straßburger Urteil musste bereits eine Reihe von Tätern freigelassen werden.
Bund muss Leitlinie vorgeben
Bayern pocht darauf, dass der Bund endlich die Leitlinie für die anstehende Reform fasst. "Konkrete Regelungen kann es erst geben, wenn der Bundesgesetzgeber die Rahmenbedingungen geschaffen hat", sagte ein Sprecher des Justizministeriums in München. Bayern plant aber bereits ein neues Gebäude für Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der JVA Straubing. Es ist für 84 Täter ausgelegt - aus anderen Bundesländern sollen keine Täter aufgenommen werden.
Niedersachsen und Bremen arbeiten schon zusammen. Eine Kooperation ist zudem mit den anderen norddeutschen Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein geplant. Dabei soll jedes der beteiligten Länder Aufgaben übernehmen - sei es im Bereich der Therapie, der Entlassungsvorbereitung oder der Nachsorge. Die Konzepte dazu werden derzeit von einer Arbeitsgruppe unter Führung Niedersachsens ausgearbeitet. Die norddeutschen Länder planen insgesamt zwei zentrale Einrichtungen für Sicherungsverwahrte.
Bereits eine gemeinsame Unterbringung haben Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen - und zwar in Burg (Sachsen-Anhalt). Wie die Sicherungsverwahrung dort künftig ausgestaltet werden soll, wird noch beraten. Berlin hat das benachbarte Brandenburg als möglichen Kooperationspartner im Blick. Wie aber eine Zusammenarbeit aussehen könnte, ist nach Angaben der Senatsverwaltung für Justiz in der Hauptstadt noch offen. Eine Sprecherin sieht ebenfalls zunächst den Bund in Zugzwang. "Wir warten auch noch auf die Vorgaben des Bundesgesetzgebers", sagte sie. "Erst dann kann es einen Feinschliff der Konzepte der Länder geben.
Baden-Württemberg will alle gefährlichen Straftäter in der Sicherungsverwahrung an einem zentralen Standort unterbringen. "Wir haben Freiburg im Blick", hieß es aus dem Justizministerium in Stuttgart. Auch Nordrhein-Westfalen plant keine Kooperation. Diese scheide schon deswegen aus, weil das Land bis zu 150 Plätze für Sicherungsverwahrte benötigt. Hessen verweist bislang auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Länder, die sich noch auf ein gemeinsames Konzept einigen soll. Rheinland-Pfalz plant, eine neue Einrichtung an der Grenze zu Hessen zu bauen.