Der als "Kalif von Köln" bekannt gewordene Metin Kaplan beschäftigt die Justiz schon seit Jahren:
1995:
Kaplans Vater Cemaleddin, auch "Khomeini von Köln" genannt, stirbt. Er hatte seinen Sohn zum Nachfolger als Oberhaupt des autoritär geführten Verbandes "Kalifatsstaat" bestimmt.
1996:
In Berlin etabliert sich Gegenkalif Sofu. Kaplan fordert: "Wenn sich ein zweiter Kalif erhebt, muss ihm der Kopf abgeschlagen werden."

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Mai 1997:
Sofu wird vor den Augen seiner Familie in seiner Wohnung von Unbekannten erschossen.
März 1999:
Kaplan wird in Köln festgenommen. Die Ermittler finden in seinen Geschäftsräumen mehr als eine Million Mark Bargeld.
8. Februar 2000:
Der Prozess gegen Kaplan und zwei Mitangeklagte beginnt vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.
15. November 2000:
Kaplan wird wegen öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat zu vier Jahren Haft verurteilt.
24. März 2003:
Die Strafhaft für Kaplan endet. Weil das Gericht zwischenzeitlich einen Auslieferungshaftbefehl erlassen hatte, kommt der Türke dennoch nicht frei.
27. Mai 2003:
Kaplan wird aus der Haft entlassen, nachdem das Oberlandesgericht die von der Türkei beantragte Auslieferung Kaplans abgelehnt und den Auslieferungshaftbefehl aufgehoben hat.
27. August 2003:
Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass Kaplan in Deutschland bleiben darf. Er habe zwar kein Recht auf Asyl mehr, dürfe aber auch nicht abgeschoben werden. In der Türkei drohe ihm ein Strafverfahren, das nicht rechtsstaatlich sei.
17. Oktober 2003:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt das Verbot der fundamentalistischen Vereinigung "Kalifatsstaat" vom Dezember 2001.
4. Dezember 2003:
Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt das Kölner Urteil, nachdem Kaplan kein Recht auf Asyl habe.
11. Dezember 2003:
Bei einer bundesweiten Razzia werden rund 1100 Wohnungen von Anhängern des verbotenen "Kalifatsstaats" durchsucht. Dazu gehört auch die Wohnung Kaplans.
19. Mai 2004:
Das Kölner Verwaltungsgericht bestätigt die von der Stadt Köln beantragte Ausweisung Kaplans. Kaplan habe keine Aufenthaltserlaubnis mehr, sondern sei in Deutschland nur noch geduldet.
26. Mai 2004:
Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet, dass keine schwerwiegenden Hindernisse für die Abschiebung Kaplans vorliegen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wird zugelassen. Das Amtsgericht Köln erlässt einen Haftbefehl auf Antrag der Stadt. Kaplan wird nicht zu Hause angetroffen und ist seitdem europaweit zur Fahndung ausgeschrieben.