Die AfD hat nach massiver Kritik das Akkreditierungsverfahren für Journalisten zu ihrem Bundesparteitag im Dezember geändert. Zuvor hatten Rechtsexperten der Partei verfassungswidriges Verhalten vorgeworfen, weil sie weitreichende Befugnisse zur Datenerhebung von Medienvertretern verlangt hatte. Am Wochenende wurde das beanstandete Online-Formular daraufhin gelöscht und durch ein anderes ersetzt.
AfD-Sprecher Christian Lüth erklärte zu der Korrektur im Internetdienst Twitter: "Testversion gelöscht. Ab sofort können Journalisten die offizielle Anmelde-Maske auf unserer Website nutzen."In den neuen Formular müssen Journalisten, wie üblich, nur noch Angaben zu ihrem Namen, ihrer Mail-Adresse, der Nummer des Presseausweises und zu dem Medium machen, für das sie arbeiten.
Zuvor war von den Journalisten eine Einverständniserklärung gefordert worden, in der es unter Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz hieß: "Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten einverstanden." Zu den "besonderen Daten" zählen dem Gesetz zufolge unter anderem Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische und religiöse Überzeugungen oder auch das Sexualleben.Konkret abgefragt wurden solche Daten zwar offensichtlich auch bislang von der AfD nicht, die Einverständniserklärung sollte aber generell und nicht nur für den konkreten Anlass gelten.
Abfrage der AfD sei "verfassungswidrig" gewesen
Der Staatsrechtler Joachim Wieland hatte das Verfahren der AfD bei Presseakkreditierungen für ihren Bundesparteitag in Hannover zuvor scharf kritisiert. "Das Vorgehen der AfD ist verfassungswidrig", sagte der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem Düsseldorfer "Handelsblatt".
Darüber hinaus verstoße die AfD gleichwohl gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, "wenn sie den Zugang zur Berichterstattung über ihren Bundesparteitag von der Bereitschaft von Journalisten abhängig macht, Daten über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugen, ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, ihre Gesundheit oder ihr Sexualleben speichern zu lassen". Dies bedeute zugleich eine Einschränkung der Medienfreiheit, so Wieland.
Über das Vorgehen der AfD hatten zuvor auch die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" berichtet. Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die AfD und forderte die Partei auf, das Formular umgehend zu überarbeiten. "Das ist eine unzulässige Einmischung in die Privatangelegenheiten von Journalisten", sagte der DJV-Sprecher Hendrik Zörner den beiden Stuttgarter Zeitungen.