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Urteil zum Kükentöten "Wer sich über die richterliche Schonfrist empört, sollte keine Eier mehr essen"

Küken: Das massenhafte Kükentöten bleibt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für eine Übergangszeit erlaubt
Das massenhafte Kükentöten in der deutschen Geflügelwirtschaft bleibt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig für eine Übergangszeit erlaubt
© Peter Steffen / DPA
Die umstrittene Massentötung männlicher Küken verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Trotzdem darf das Töten erstmal weitergehen. Die Presse sieht das Urteil überwiegend kritisch.

Das millionenfache Töten männlicher Küken bei der Zucht von Legehennen ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Mit seinem Urteil wertete das Gericht den Tierschutz auf. Trotzdem darf das Töten weitergehen bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur Verfügung stehen. Ein Konkrete Frist setzte das Gericht dafür nicht. Die Geflügelbranche begrüßte das Urteil. Tierschützern geht es dagegen nicht weit genug.

So kommentiert die Presse das Urteil zum Kükentöten

"Nürnberger Zeitung": Richter als Tierquäler? Das Bundesverwaltungsgericht hätte diese Assoziation vermeiden können, wenn es das Kükenschreddern mit Hinweis auf eine konkrete Frist verboten hätte. Das wäre ein Anreiz für die gesamte Geflügelindustrie gewesen, ihre von Tierschützern, Politikern und Öffentlichkeit angeprangerte Tötungspraxis endlich zu ändern - und hätte auch international ein Zeichen gesetzt. Abgesehen von dem jetzt entschiedenen Fall gehört die ganze Angelegenheit eigentlich vors Bundesverfassungsgericht. Das müsste einmal Tacheles reden, ob Tierschutz überhaupt Aufschub duldet.

"Südkurier": Sie sind klein, niedlich und flauschig. Und dennoch sterben sie wenige Stunden, nachdem sie das Licht der Welt erblickt haben. 45 Millionen männliche Küken dürfen in Deutschland jedes Jahr nach dem Schlüpfen vergast werden, weil sie halt nun mal keine Eier legen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, die Methoden zur Geschlechterbestimmung im Ei seien noch nicht marktreif, die Umstellung den Brütereien nicht zumutbar. Eine unverständliche Rechtsgüterabwägung. Alternativen gibt es längst, angefangen vom Durchleuchten über eine Gewebeprobe bis zum Kernspin. Dieses Urteil gibt den Geflügelzüchtern Zeit, die unwürdige Praxis weiterzuführen, anstatt ihnen zumindest eine Frist zu setzen. Verbrauchern bleibt nur, Eier zu kaufen, bei denen die Männchen mit aufgezogen werden. Es gibt sie, und sie sind nur ein paar Cent teurer. Verbraucher haben vor ein paar Jahren schon dafür gesorgt, dass die Käfigeier aus den Regalen verschwanden. Der Gesetzgeber hinkt mal wieder hinterher.

"Wer ist daran schuld? Wir."

"Stuttgarter Zeitung": Dass sich die Richter nicht zu einem sofortigen Verbot durchgerungen haben, mag Tierschützer empören. Doch bestehende Produktionsabläufe lassen sich nicht von einem Tag auf den anderen ändern. Die betroffenen Betriebe brauchen Übergangsfristen, die ihnen erlauben, sich umzustellen.

"Neue Osnabrücker Zeitung": Ja, es ist empörend, dass jedes Jahr Millionen männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet werden, nur weil sie wirtschaftlich nutzlos sind. Aber wer ist daran schuld? Wir. Denn an der Ladenkasse interessiert das Schicksal der Legehennen-Brüder niemanden. Die moralischen Vorstellungen der Gesellschaft haben sich zwar gewandelt. Das aber schneller als die Produktionsweisen in der Landwirtschaft und eben auch schneller als das Kaufverhalten der meisten Kunden. Wer sich über die richterliche Schonfrist empört, sollte keine Eier mehr essen. Oder im Supermarkt nach dem Zweinutzungshuhn fragen, bei dem Männchen und Weibchen aufgezogen werden. Diese Alternative gibt es, gekauft wird sie kaum. Warum? Zu teuer. Empörung ist eben billiger.

Urteil zum Kükentöten: "Wer sich über die richterliche Schonfrist empört, sollte keine Eier mehr essen"

"Der neue Tag": Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fordert in seinem Urteil ein baldiges Ende des massenhaften Küken-Schredderns: überfällig. ... Es reicht, einmal zu Ende zu denken, was diese Geringschätzung von willkürlich als lebensunwertes Leben eingestuftem tierischen Dasein über unsere Gesellschaft aussagt: Es rechtfertigt in letzter Konsequenz, für wirtschaftliche Vorteile über Leichen zu gehen. Bei Tieren wortwörtlich, bei Menschen zumindest bis zur Existenzgrenze. Als im Sinne des Nutzen aussortierbares Humankapital. ... Wo bleibt da die Empörung der Bürger und Verbraucher? Solange wir bereit sind, Ausbeutung, Kinderarbeit und Massenvernichtung tierischen Lebens hinzunehmen, weil der Preis stimmt, dürfen wir uns nicht wundern. Eier ohne Schreddern sind bereits im Handel.

"Südwest Presse": Das Kükentöten steht vor dem Aus. Damit kann der Blick auf das gelenkt werden, was wirklich wichtig ist. Getötet werden Tiere in der Landwirtschaft sowieso. Wer auf tierische Produkte nicht verzichten will, muss das akzeptieren. Was aber nicht akzeptabel ist, sind Lebensbedingungen, die den Tieren vorher Leid, Stress und Schmerz zufügen. Sie sind der Skandal.

"Die Küken sind nur ein Symbol dafür, dass eine Wende in unserer Landwirtschaft nötig ist"

"Rhein-Zeitung": Rechtlich ist die Praxis, männliche Küken zu schreddern oder zu vergasen, weiterhin statthaft - moralisch ist es ein Skandal. Jetzt ist Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner gefragt. Sie muss ein Datum festlegen, ab wann das Kükentöten in Deutschland verboten ist - und zwar zeitnah. Ihr Vorgänger im Amt hatte versprochen, das Kükenschreddern Ende 2017 zu beenden. Jetzt gibt es noch nicht einmal ein neues Datum dafür. Da muss sich die Große Koalition nicht wundern, dass sie an Rückhalt in der Bevölkerung verliert. Das Thema darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Die Ministerin hat genug Hebel, eine ethisch korrekte Lösung umzusetzen.

"Frankfurter Rundschau": Tierschutz ist seit 2002 Staatsziel. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag im Grundsatz auch bei Legehennen anerkannt, wonach die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien allein keinen vernünftigen Grund zum Töten der männlichen Küken darstellen. Dass der Spruch wegen des Verweises auf die wann auch immer zur Verfügung stehende Geschlechtserkennung im Ei keine unmittelbaren Folgen hat, enttäuscht. Denn wann die Technik aus Sicht der Geflügelindustrie wirtschaftlich funktioniert, ist offen. Sie wird seit Jahren versprochen. Derweil bekommen in den Ställen Hühner, Rinder, Schweine und vor allem Puten vom Staatsziel wenig mit. Die unsägliche Praxis in der Legehennenfabrikation steht exemplarisch für ein aus dem Ruder gelaufenes System, in dem die Ökonomie diktiert, wie die Fabrikation von Nahrungsmitteln aus lebendigen Tieren zu funktionieren hat.

"Ludwigsburger Kreiszeitung": Der Politik muss man jedenfalls zubilligen, einiges in den letzten Jahren in Sachen Tierschutz unternommen zu haben. Auch mit Blick darauf, das massenhafte Töten von Küken zu beenden. Schon der Vorgänger der jetzigen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, CSU-Mann Christian Schmidt, ließ nach anderen Möglichkeiten suchen. Klöckner hat diese Linie fortgesetzt und inzwischen liegen Alternativen vor. Die technische Lösung zur Geschlechtsbestimmung im Ei ist praxisreif, männliche Küken müssen nicht mehr ausgebrütet werden. Nun liegt es an der Ministerin, unabhängig von der Rechtsprechung eine politische Lösung herbeizuführen, damit die Technik endlich auch von den Brütereien flächendeckend eingesetzt wird. Zur Not per Verordnung.

"Mitteldeutsche Zeitung": Man muss zugeben, dass wir als Verbraucher all das gar nicht so genau wissen wollen und mit Industrie, Politik und nun auch Justiz lieber eine Schicksalsgemeinschaft bilden - vereint in angeblicher Ohnmacht, verdammt zum Warten auf den technischen  Fortschritt, der das Dilemma für uns auflöst. Doch das ist paradox. Der Fortschritt war es ja erst, der aus der Landwirtschaft eine Industrie mit Massenproduktion machte, die Lebewesen zu Gegenständen degradiert, in Lege- und Masthühner unterscheidet, Tiere und Böden auslaugt, Gewässer verschmutzt - und es damit begründet, dass unsere Nahrung sonst nicht so billig wäre. Und sei es für den Export. So sind die Küken, die ja auch ohne Geburtstags-Vergasung keines natürlichen Todes sterben würden, nur ein Symbol dafür, dass eine Wende in unserer Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion nötig ist.

"Tierschutz stärken, Kükentöten erlauben - dieses Urteil ist nicht leicht zu verstehen"

"Die Rheinpfalz": Man muss schon genau lesen, um zu erkennen, dass dies kein Freibrief ist: Das Vergasen männlicher Küken, die zum Legen von Eiern nicht taugen, ist nur noch übergangsweise erlaubt. So lange, bis Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei in den Betrieben im industriellen Maßstab möglich sind. Vermutlich wird das gar nicht mehr lange dauern. Das Problem ist, experimentell erfolgreiche Verfahren auch großflächig anzuwenden. Welche Methoden sich durchsetzen, ist offen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter verständlich. Gleichwohl dürfte der Passus "Die bisherige Praxis soll gestoppt werden, wenn eine Umstellung auf Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei in den Betrieben möglich ist" für Zoff sorgen. Und die Gerichte beschäftigen sowie die Politik. Denn wer bestimmt den Zeitpunkt? Das Urteil der Bundesrichter ist nicht das Gelbe vom Ei.

"Berliner Morgenpost": Wirtschaftliche Interessen der Geflügelwirtschaft waren bislang einer dieser "vernünftigen Gründe" dafür, dass jedes Jahr in Deutschland 45 Millionen männliche Küken in Brutbetrieben getötet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun dem Tierschutz mehr Gewicht gegeben. Doch weil die tierschutzwidrige Praxis jahrzehntelang hingenommen wurde, bleibt das Kükentöten erlaubt, bis eine Technik zur Geschlechtsbestimmung zur Verfügung steht. Tierschutz stärken, Kükentöten erlauben - dieses Urteil ist nicht leicht zu verstehen. Das millionenfache Töten von Küken zum Zwecke der Gewinnmaximierung muss so schnell wie möglich beendet werden. So haben es Regierungskoalitionen versprochen. Aus Angst, Stammwähler zu vergrätzen, wurde Tierleid in Kauf genommen. Das ist eklatantes Politikversagen.

"Stuttgarter Nachrichten": Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die massenhafte Tötung männlicher Eintagsküken nicht mehr mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Dem kann man nur zustimmen. Inzwischen gibt es die Möglichkeit, das Geschlecht bereits im befruchteten Ei festzustellen und Eier mit männlichen Embryonen gleich auszusortieren. Dass sich die Richter nicht zu einem sofortigen Verbot durchgerungen haben, mag Tierschützer empören. Doch bestehende Produktionsabläufe lassen sich nicht von einem Tag auf den anderen ändern. Betriebe brauchen Übergangsfristen, die ihnen erlauben, sich umzustellen. Im konkreten Fall müssen sie in Geräte investieren, die hinreichend genau zwischen Eiern mit weiblichen und männlichen Embryonen unterscheiden.

mad AFP DPA

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