Die Hetzjagd auf acht Inder im sächsischen Mügeln hat die Debatte über ein Verbot der rechtsextremen NPD wieder belebt. Der Vorstoß von SPD-Chef Kurt Beck, ein neues Verbotsverfahren prüfen zu lassen, wurde in anderen Parteien am Freitag allerdings mit Skepsis aufgenommen. Mehrere Politiker von CDU und CSU warnten davor, dass ein NPD-Verbot erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Im gleichen Sinne äußerte sich auch der stellvertretende Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Hans-Christian Ströbele.
Jusos stützen Beck
Auslöser der neuen Debatte waren die ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Mügeln - auch wenn nicht klar ist, ob unter den Tätern NPD-Anhänger waren. Daraufhin bezeichnete Beck die neue Prüfung eines NPD-Verbots als "unabdingbar". Unterstützung bekam er von den Jungsozialisten. "Ein neues und seriös geprüftes NPD-Verbotsverfahren ist der absolut richtige Weg", sagte Juso-Chef Björn Böhning der "Netzeitung". Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz riet hingegen auf "Radio eins", die Voraussetzungen für einen Antrag "genauestens zu prüfen".
Bosbach fürchtet Scheitern
Bei den anderen Parteien überwog die Skepsis. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Bosbach sagte dem "Kölner Stadt- Anzeiger", er wäre über ein NPD-Verbot "heilfroh". "Ich fürchte aber, dass wir wieder scheitern würden. Und das wäre ein katastrophales Ergebnis." Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sagte der "Passauer Neuen Presse": "Die NPD muss politisch bekämpft werden, weniger juristisch." Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa, ein Verbot ändere "nichts am Gedankengut der Betroffenen".
Ströbele warnt vor Propaganda-Erfolg der Rechten
Der Grünen-Politiker Ströbele warnte ausdrücklich vor einem neuen Anlauf für ein NPD-Verbot. "Ich halte diesen Vorschlag für falsch", sagte er im Sender n-tv. "Schon das damalige NPD-Verbotsverfahren war ein Propagandaerfolg für die NPD, und ich fürchte, es würde sich hier wiederholen. So lange die V-Leute des Verfassungsschutzes in den NPD-Führungsgremien in Bund und Länder drinnen sind, würde ein solches Verfahren vermutlich wieder scheitern können, und das möchte ich nicht."
Im Jahr 2003 war ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD, das Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam angestrengt hatten, vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Grund war der Einsatz von Verbindungsleuten des Verfassungsschutzes in der NPD-Spitze. Die Richter zweifelten deshalb daran, dass das beschaffte Beweismaterial fragwürdig sein könnte. Derzeit ist die NPD in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Landtag vertreten. Außerdem sitzt sie in Ost und West in mehreren Kommunalparlamenten.