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Wegen Facebook-Post Chef der Polizeigewerkschaft erwirkt einstweilige Verfügung gegen AfD

Rainer Wendt hat der AfD eine Niederlage vor Gericht beschert. Der Chef der Polizeigewerkschaft setzte vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Partei durch. Streitobjekt war ein fragwürdiger Facebook-Post.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, hat vor dem Berliner Landgericht offenbar einen Rechtsstreit gegen die AfD gewonnen. Wendt sei wegen eines Postings auf Facebook gegen die Partei vorgegangen, berichtet die "Huffington Post". Die AfD hatte demnach ein Fotos des Gewerkschaftschefs gepostet, unter dem das Logo der Rechtspopulisten abgebildet war. Darüber habe in großen Buchstaben gestanden: Rainer Wendt: "Es wird höchste Zeit, die Dinge zu ändern."

Die AfD habe das Posting zwar von ihrer Seite entfernt, sich jedoch geweigert eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, schreibt die "Huffington Post". Deshalb habe Wendt die Partei verklagt. Dem Bericht zufolge gab das Landgericht Berlin dem Gewerkschafter am Freitag recht und untersagte dem Bundesverband der Partei per einstweiliger Verfügung, mit Wendts Zitat und seinem Foto zu werben.

Rainer Wendt: "Will mich nicht vereinnahmen lassen"

"Ich will mich von der AfD nicht vereinnahmen lassen. Ich will mit dieser Partei nichts zu tun haben", zitiert die Nachrichtenseite das langjährige CDU-Mitglied. Der Rechtsstaat habe in seinem Fall funktioniert. "Man kann sich wehren."

mad/Claudia Haas/AFP

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