Anzeige
Anzeige

Hans-Martin Tillack Erst Regierung, dann Revolving Door

Auf Englisch spricht man von der Revolving Door, auf Deutsch nennt man es Drehtüreffekt.

Gemeint sind Fälle, in denen Beamte, Minister oder auch Kanzler beziehungsweise Kanzlerin kurz nach ihrer Amtszeit einen Job in der Wirtschaft annehmen, der mit ihrer früheren Amtstätigkeit zu tun hatte. Aufsehenerregende Beispiele gab es genug in jüngster Zeit: Der ehemalige Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel ging zum Panzerbauer Rheinmetall, Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla bekam einen Vertrag als Cheflobbyist bei der Deutschen Bahn und der frühere Gesundheitsminister Daniel Bahr wechselte zur Krankenversicherungssparte der Allianz.

Das alles war vollkommen legal. Bisher hindert keinerlei Gesetz ehemalige Regierungsmitglieder am sofortigen Wechsel in die Wirtschaft. Doch das soll sich ändern. Kürzlich hat die Große Koalition angekündigt, dass es künftig zumindest eine Karenzzeit von einem Jahr geben soll, innerhalb der die Bundesregierung solche Anschlussverwendungen im Einzelnen prüfen und genehmigen muss.

Nur wenige wissen, dass es eine derartige Regelung für Beamte bis hinauf zum Staatssekretär schon seit Jahren gibt – obwohl diese – zumindest theoretisch – deutlich weniger Einfluss auf das Regierungshandeln haben als Minister oder Kanzler. Paragraph 105 des Bundesbeamtengesetzes sagt: „Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamte, frühere Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen haben eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, vor ihrer Aufnahme schriftlich anzuzeigen.“

Wer also seine Stelle als Vortragender Legationsrat im Auswärtigen Amt aufgibt, um eine Stelle als Geschäftsführer in einem Blumenladen anzunehmen, muss das nicht anzeigen. Auch die Oberamtsrätin, die das Justizministerium für eine Aufgabe als Tennislehrerin verlässt, kann das tun, ohne irgend jemanden zu fragen. Anders ist es, wenn die Beamtin zu einer Firma wechseln möchte, an die sie zuvor Aufträge vergeben hat - oder der Diplomat für die Beziehungen zu Moskau zuständig war und plötzlich zu Gazprom wechselt.

Diese Anzeigepflicht gilt bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst. Ziel des Gesetzes ist es, so ein internes Regierungspapier, „das öffentliche Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes, insbesondere das Vertrauen in die Unparteilichkeit und Unbefangenheit“ der Beamten zu schützen.

So weit, so gut. Allerdings legen jetzt zwei detaillierte Antworten des Bundesinnenministeriums auf schriftliche Anfragen des SPD-Abgeordneten Marco Bülow den Schluss nahe, dass die Regelung aus dem Bundesbeamtengesetz ziemlich lax gehandhabt wird.

Interessant an den Antworten ist zunächst, aus welchen Ministerien die meisten Beamten stammen, die wegen eines möglichen Interessenkonflikts ihren neuen Job genehmigen lassen. Auf Platz eins steht ausgerechnet das Verteidigungsministerium – eine Behörde, in der immer wieder Bedienstete wegen besonderer Nähe zu Rüstungskonzernen auffielen. Zusammen genommen 38 Beamte aus dem Wehrressort zeigten in den Jahren 2010 bis 2013 solche geplanten Tätigkeiten an. Auf Platz zwei folgt – das ist keine echte Überraschung – das Wirtschaftsministerium. Von dort wollten in den genannten vier Jahren 23 Menschen in die Wirtschaft wechseln und sahen Genehmigungsbedarf. Am unteren Ende der Skala findet man die Ressorts für Arbeit, Familie sowie Landwirtschaft. Von dort wollte keiner in einen Job wechseln, der mit der früheren dienstlichen Tätigkeit zu tun hatte.

Auffällig ist außerdem: Obwohl die Beamte selbst Zweifel hatten, ob ihre neue Aufgabe unproblematisch sei, wurden ihnen von ihrem früheren Arbeitgeber fast nie Steine in den Weg gelegt. In all den vier Jahren verweigerten die Ministerien insgesamt nur in vier Fällen ihr grünes Licht.

Den Abgeordneten Bülow hat die freizügige Genehmigungspraxis überrascht. Es stelle sich die Frage, ob „wirklich ausreichend geprüft“ oder einfach „durchgewunken“ werde, sagt er. Bülow fürchtet, dass künftig auch trotz der geplanten Genehmigungspflicht die neuen Posten von Kanzlern und Ministern und Staatssekretären so gut wie immer abgesegnet werden. Doch damit verkomme „eine solche Regelung zu einer wirkungslosen Beruhigungspille für die Öffentlichkeit“.

Vielleicht hat Bülow recht. Doch immerhin finden Jobwechsel ehemaliger Regierungsmitglieder nicht im Verborgenen statt sondern in aller Öffentlichkeit. Einfach alles abzuwinken wird da womöglich nicht funktionieren. Die Frage ist eher, warum für Beamte nach wie vor eine fünfjährige Karenzzeit gelten soll – für die ungleich mächtigeren Minister aber nur eine Abkühlperiode von einem Jahr. Gerecht geht anders.

Sie können Hans-Martin Tillack auch auf Twitter folgen unter @hmtillack

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel