
4. Januar 2024: Südkorea will K-Pop-Fans mit speziellem Visum ins Land locken
Südkorea plant die Wirtschaft des Landes anzukurbeln. Den entscheidenden Push sollen Freunde der südkoreanischen Popkultur bringen. Mit dem Hallya-Visum, auch "K-Kultur-Trainingsvisum" genannt, soll es Ausländern unter anderem möglich werden, sich an Akademien für darstellende Künste einzuschreiben, im Gegenzug dürfen sie bis zu zwei Jahre im Land bleiben, berichtet "Forbes". K-Pop sei, so das zuständige Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus, "Motor der koreanischen Kultur für die nächste Generation". Schon jetzt ist K-Pop einer der Hauptgründe für Touristen in das Land zu reisen. Wie das Visum genau ausgestaltet sein wird und welche Anforderungen erfüllt werden müssen, ist im Detail noch nicht bekannt. Weitere Informationen dazu werden im zweiten Halbjahr 2024 erwartet. Und auch für digitale Nomaden gibt es gute Neuigkeiten. Seit Jahresbeginn können alle die mindestens 66.000 Dollar im Jahr verdienen, das Visum für Remote-Arbeitende beantragen und ebenfalls bis zu zwei Jahre im Land bleiben.
Südkorea plant die Wirtschaft des Landes anzukurbeln. Den entscheidenden Push sollen Freunde der südkoreanischen Popkultur bringen. Mit dem Hallya-Visum, auch "K-Kultur-Trainingsvisum" genannt, soll es Ausländern unter anderem möglich werden, sich an Akademien für darstellende Künste einzuschreiben, im Gegenzug dürfen sie bis zu zwei Jahre im Land bleiben, berichtet "Forbes". K-Pop sei, so das zuständige Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus, "Motor der koreanischen Kultur für die nächste Generation". Schon jetzt ist K-Pop einer der Hauptgründe für Touristen in das Land zu reisen. Wie das Visum genau ausgestaltet sein wird und welche Anforderungen erfüllt werden müssen, ist im Detail noch nicht bekannt. Weitere Informationen dazu werden im zweiten Halbjahr 2024 erwartet. Und auch für digitale Nomaden gibt es gute Neuigkeiten. Seit Jahresbeginn können alle die mindestens 66.000 Dollar im Jahr verdienen, das Visum für Remote-Arbeitende beantragen und ebenfalls bis zu zwei Jahre im Land bleiben.
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