EU-Reform auf dem Prüfstand: Vor dem Bundesverfassungsgericht hat eine Anhörung begonnen, die über das Schicksal des Abkommens entscheiden könnte. Doch was beinhaltet der Vertrag von Lissabon eigentlich, was monieren die Kläger und könnte Karlsruhe das Reformwerk überhaupt stoppen? stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Für die Richter wird mitentscheidend sein, ob die Parlamente noch genügend Einfluss auf die EU-Gesetzgebung haben© Ronald Wittek/DPA
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit einer zweitägigen Anhörung zum EU-Reformvertrag begonnen. Gegen das Abkommen geklagt haben unter anderem der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und der Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (beide CSU). Die Bundesregierung wird in Karlsruhe von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) vertreten.
Das in Lissabon geschlossene Abkommen soll den Entwurf der europäischen Verfassung ersetzen, die im ersten Anlauf an Volksbefragungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Das Ziel der Reform ist, Europa fit für die Zukunft und die Aufnahme neuer Mitgliedsländer zu machen. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn alle EU-Staaten billigen.
Lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Vertrag von Lissabon.