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12. August 2010, 12:57 Uhr

Politiker wollen ihre Häuser pixeln lassen

Die Aufregung über den neuen Google-Dienst Street View ebbt nicht ab. Viele Politiker fordern schärfere Gesetzesregelungen, einige ziehen auch persönliche Konsequenzen: Ihre Häuser sollen im Web nur gepixelt zu sehen sein.

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Mit solch einer Google-Spezialkamera lassen sich Straßen und Häuserfronten abfotografieren© Michael Kappeler/DDP

Nach der Ankündigung von Google Street View in Deutschland wird der Ruf nach gesetzlichen Konsequenzen lauter. Der verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Bleser, hält eine Gesetzesverschärfung bei solchen Angeboten für dringend notwendig. "Wenn der Rechtsrahmen nicht ausreicht, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Privatsphäre bei dieser Technologie gewahrt bleibt", sagte der CDU-Politiker.

Das schärfere Vorgehen solle nicht nur für Google gelten: "Das muss generell sein", sagte Bleser. Nach der Sommerpause sollten Beratungen beginnen, wie die Bürger besser geschützt werden können. Die Frage sei, wo die Privatsphäre zum Beispiel in einem Mietshaus beginne.

Der FDP-Verbraucherpolitiker Erik Schweickert forderte im "Handelsblatt": "Wir brauchen eine eindeutige Rechtsgrundlage." Er kündigte einen Vorstoß von Rechts- und Verbraucherschutzpolitikern nach der Sommerpause an. Allerdings werden schärfere Regeln etwa im Bundesdatenschutzgesetz zeitlich nicht mehr vor dem Start von Google Street View greifen können. Das US-Unternehmen will den Dienst im November oder Dezember für zunächst 20 deutsche Städte einführen.

Widerspruch bis zum 15. September möglich

Auf die Abbildung einiger Politiker-Häuser wird es dabei verzichten müssen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat bereits Widerspruch eingelegt. Neben dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, kündigte auch der Grünen-Politiker Hans-Christian-Ströbele an: "Ich bin gegen Google Street View und werde die Möglichkeit wahrnehmen, Einspruch einzulegen." Er finde das Projekt schlicht "ungeheuerlich", sagte er im Gespräch mit "Spiegel Online".

Nach der massiven Kritik hatte Google am Mittwoch sein Widerspruchsverfahren präzisiert. Das Unternehmen betont, dass der "Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen" auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden könne.

Um noch vor Veröffentlichung des Dienstes das eigene Haus oder die Wohnung unkenntlich zu machen, gibt es bestimmte Fristen: Das für nächste Woche angekündigte Online-Formular für einen Widerspruch soll für die 20 zuerst in Street View aufgenommenen Städte laut Google "für einen begrenzten Zeitraum bis Mitternacht (23.59 Uhr) am 15. September verfügbar" sein, erklärte Google. Bei einem Widerspruch per Brief ende die Frist mit Poststempel vom 21. September.

Melden sich Bürger innerhalb dieser Fristen, will Google die betreffenden Gebäude noch vor Einführung des Dienstes unkenntlich machen.

ben/DPA
 
 
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