. .
Politik in Deutschland
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
19. April 2010, 15:14 Uhr

Bundesanwalt stellt Verfahren gegen Oberst Klein ein

Der von ihm angeordnete Luftangriff von Kundus ist für Georg Klein längst zum Alptraum geworden. Wenigstens muss sich der Bundeswehroberst nicht mehr strafrechtlich verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der Verteidigungsminister freut sich.

Oberst Klein, Kundus, Afghanistan, Bundeswehr, Tanklaster, Guttenberg

Während der Luftangriff von Kundus Oberst Georg Klein wohl für immer verfolgen wird, lässt die Bundesanwaltschaft von ihm ab. Verfahren eingestellt, heißt es© Can Merey/DPA

Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein im Zusammenhang mit der Bombardierung von zwei Tanklastern in Afghanistan im vergangenen Jahr eingestellt. Weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches seien erfüllt, teilte die Behörde am Montag in Karlsruhe mit. Auch das Verfahren gegen einen zunächst verdächtigten Hauptfeldwebel wurde demnach eingestellt.

Bei dem Luftangriff am 4. September 2009 auf entführte Lastwagen waren ingesamt bis 142 Menschen ums Leben gekommen, darunter viele Zivilisten. Klein musste auch vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen, der eingesetzt worden war, nachdem sich der Angriff zu einer handfesten Polit-Affäre ausgeweitet hatte. Infolge des von Klein veranlassten Bombardements mussten mit Franz-Josef Jung ein Minister sowie ein Staatssekretär und der Generalinspekteur der Bundeswehr ihren Hut nehmen. Der aktuelle Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg kämpft mit den Folgen, da er bei der Aufarbeitung vorschnell davon gesprochen hatte, dass der umstrittene Angriff "militärisch angemessen" gewesen sei. Klein selbst wurde aus Afghanistan längst abgezogen.

Guttenberg begrüßte die Entscheidung der Bundesanwaltschaft. Sie schaffe größtmögliche Rechtssicherheit für die Soldaten im Einsatz, sagte der Verteidigungsminister. "Die heutige Nachricht aus Karlsruhe ist eine sehr gute, nicht nur für die direkt betroffenen Soldaten."

APN/ben
 
 
KOMMENTARE (7 von 7)
 
Administrator (19.04.2010, 16:41 Uhr)
Liebe User,
wir haben an dieser Stelle einige unsachliche Kommentare und Antworten darauf gelöscht.

Wir schließen die Debatte, da eine sachliche Diskussion an dieser Stelle offensichtlich nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre stern.de-Admins
Sternchen2020 (19.04.2010, 16:38 Uhr)
Es gibt die Weisungsgebundeheit der Staatsanwälte
und vielleicht ist sie hier angewandt worden. Erfahren wird es das Volk so oder so in keinem Fall.
tannebaum (19.04.2010, 16:38 Uhr)
eine lächerlichkeit...
nur weil politiker zu feige sind und nicht KRIEG sagen dürfen/wollen, ist der kriegseinsatz ein humanitäres schulbauprojekt mit toten. und weil es kein krieg ist, gilt zivilrecht. also schleppt man soldaten dann vor einen zivilstaatsanwalt und der soll entscheiden...

wenn, dann kriegsgericht und dann mit richtern, die um den druck und die belastung im einsatz wissen.

hätte man diesen mann verurteilt, dann hätten alle politker mitverurteilt werden müssen, die seit ewigkeiten lügen, vertuschen und im ausschuss immer das gedächntnis verlieren.
Administrator (19.04.2010, 16:24 Uhr)
Liebe User,
Bleiben Sie bitte sachlich.

@ kabelmann - Ihr Kommentar wurde gelöscht.

Herzliche Grüße,
Ihre stern.de-Admins
shine (19.04.2010, 16:23 Uhr)
@Tempelhofer
Es ist mitnichten ein "Skandal", daß Ermittlungen eingeleitet werden. Das gehört sich in einem demokratischen Land so! Seien Sie froh, daß die _Bundes_staatsanwaltschaft zu in Ihrem Sinne entschieden hat. Was anderes habe ich aber vom _Bundes_staatsanwalt auch nicht erwartet.
Tempelhofer (19.04.2010, 16:12 Uhr)
Die einzige und richtige Entscheidung
Es war ein Skandal, dass hier überhaupt irgendwelche Ermittlungen aufgenommen wurden.
kabelmann (19.04.2010, 16:09 Uhr)
Ach so
Es muss der Straftatbestand im Gesetzbuch genannt werden. Simpler Massenmord reicht nicht. Das muss man einem ja mal echt mal erklären
MEHR ZUM ARTIKEL
stern-Enthüllungen Oberst Klein bestätigt Nato-Todeslisten

Der Auftritt von Georg Klein vor dem Untersuchungsausschuss zum Luftangriff von Kundus war ohnehin schon brisant. stern-Enthüllungen machten ihn noch spannender. Der Oberst bestätigte die Existenz von Todeslisten im Kampf gegen die Taliban. mehr...

Kundus-Untersuchungsausschuss Oberst Klein steht zum Bombenbefehl

Er kam und verteidigte sich: Oberst Georg Klein, der die Bombennacht von Kundus angeordnet hatte. Der Ausschuss ist nicht zufrieden - auch weil ein stern-Bericht neue Fragen aufgeworfen hatte. mehr...

Luftschlag nahe Kundus Oberst Klein behinderte Ermittlungen

Ein drohender Taliban-Angriff auf das Bundeswehrlager in Kundus trieb Oberst Klein offenbar dazu, den Luftschlag zu befehlen. Dann hat er nach stern-Informationen die Ermittlungen behindert. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe