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Lastwagen auf einer französischen Autobahn

Arbeit in mehreren EU-Staaten: EuGH legt Kriterien für anwendbares Recht fest

Wenn ein europäischer Arbeitnehmer in mehreren EU-Staaten arbeitet, kann es mit dem Arbeitsrecht kompliziert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte am Donnerstag Kriterien auf, um zu bestimmen, welches Recht angewendet werden muss. Konkret ging es um einen Franzosen, der als Lastwagenfahrer zwölf Jahre lang für ein luxemburgisches Transportunternehmen arbeitete. (Az. C-485/24)