Paketbote springt auf Flucht vor Hunden auf Porsche: Keine Haftung für Schäden
Ein Paketbote, der sich in Bayern auf der Flucht vor Hunden auf die Motorhaube eines Autos rettete, haftet nicht für mögliche Schäden. Das entschied das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Fall und wies die Klage ab. Der Paketzusteller hatte an einer Haustür geklingelt, worauf drei Hunde - zwei Dalmatiner und ein kleiner Mischlingshund - bellend auf den Mann zustürmten. Der Paketbote flüchtete sich daraufhin auf die Motorhaube eines neben dem Haus geparkten Wagens. (Az: 223 C 6838/25)