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E-Scooter Paris schlägt zurück – der kurze Sommer der Scooter-Anarchie

Zwei Personen auf einem Roller und dann auch noch auf dem Gehweg: Ab dem 1. Juli kostet das 135 Euro.
Zwei Personen auf einem Roller und dann auch noch auf dem Gehweg: Ab dem 1. Juli kostet das 135 Euro.
Paris hat eine Invasion von 20.000 E-Scooter erlebt. Kurze Zeit war alles erlaubt: Die Folge waren eine Flut von Unfällen und vollgestellte Gehwege. Nun greift das Rathaus hart durch: Bussgelder drohen für falsches Parken und das Rollern auf Gehwegen und in Parks. Auf die Verleiher kommen hohe Kosten zu.

In Deutschland werden E-Scooter erst seit Kurzem von Verleihfirmen aufgestellt. Die Pariser hatten schon länger das zweifelhafte Vergnügen, dass ihre Stadt von Zehntausenden von motorisierten Sharing-Rollern vollgestellt wird. Insgesamt zwölf Firmen konkurrieren um die Gunst der Pariser und weitere stehen in den Startlöchern. Derzeit sind etwa 20.000 E-Scooter im Einsatz, Ende des Jahres sollen es 40.000 sein. Und obwohl die Scooter bei den Kunden sehr beliebt sind, hat sich die Stimmung der Pariser nach zwei Toten und zahlreichen Unfällen gewandelt.

Der Marktforscher Hugo Roëls hat die Online-Petition "Lasst uns die Invasion der Trottinettes in Pariser Straßen stoppen" gestartet. Der "Deutschen Welle" sagte er "Die Trottinettes sind nicht nur gefährlich, sie halten auch laut einer Studie der Boston Consulting Group nur drei Monate, sind also alles andere als umweltfreundlich, und schaffen ein komplettes Chaos in der Stadt."

Landesweite Regeln für E-Scooter

Inzwischen hat auch das Rathaus reagiert, zuvor gab es kaum Regeln und Regularien. Christophe Najdovski, stellvertretender Bürgermeister von Paris, verspricht weitere Maßnahmen. Das zeitweilige Chaos habe die Stadt Paris nicht verhindern können, sagte er zur "Deutschen Welle". "Als die Tretroller vergangenes Jahr in der Stadt ankamen, hat man uns zwar informiert, aber die Unternehmen mussten uns nicht um Erlaubnis fragen, weil dieses Transportmittel bisher nicht gesetzlich geregelt ist." Erst in ein paar Monaten werde ein Mobilitätsgesetz landesweite Regeln schaffen.

In Paris ändert sich einiges schon zum 1. Juli. Die Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo hat die Roller als "anarchisch" bezeichnet, während Verkehrsministerin Elisabeth Borne der Zeitung "Le Parisien" gegenüber erklärte, dass die Stadt mit den Scootern "das Gesetz des Dschungels" erlebe. Ab dem 1. Juli wird ein Bußgeld von 35 Euro für falsches Parken erhoben. Der Gebrauch der Bürgersteige ist verboten. Alle, die mit einem Roller, auf dem Bürgersteig erwischt werden, werden mit einer Strafe von 135 Euro belegt. Untersagt ist es weiter, zu zweit einen Roller zu benutzen – um so Kosten zu sparen. Die Roller dürfen auch nicht mehr in Parks fahren. Die strengen Regeln sind eine Reaktion auf die vielen Unfälle. Die Pianistin Isabelle Albertin wurde bei einem Unfall in einem Park schwer verletzt. Zudem wird der gesamten Hauptstadt eine Scooter-Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h festgelegt.

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Wer seinen Roller an Zäunen, Hauseingängen und Innenhöfen abstellt, muss mit einer Buße rechnen. Auch das Abstellen auf Gehwegen ist verboten. Übrig bleiben nur spezielle Parkzonen. In Frankreich wird die Rechnung bei Verkehrsverstößen stets an den Halter des Fahrzeugs geschickt. Hier bedeutet das: Die Verleiher werden die Bußgelder begleichen müssen – eventuell können sie die Kosten an die Kunden weiterreichen.

600 E-Scooter beschlagnahmt

In Zukunft wird es auch nicht mehr so leicht, Roller einfach aufzustellen. Die Verleihfirmen müssen eine städtische Zulassungsgebühr entrichten: 50 Euro pro Stück für die ersten 500 Roller, danach steigt die Gebühr auf 65 Euro. Es ist zu vermuten, wenn auch nicht ganz klar, dass die Gebühr an den konkreten Roller gebunden ist. Das würde bedeuten, dass auch für jeden Austauschroller eine neue Zahlung fällig wird. Bei der geringen Lebensdauer der Geräte wäre das ein merklicher Kostenfaktor.

Doch schon bevor die Regeln am 1. Juli in Kraft treten, greifen die Behörden durch. Mehr als 600 Roller sollen in Paris bereits beschlagnahmt worden sein.

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