Im Prozess um einen Geisterfahrer-Unfall mit einer Toten und zwei Schwerverletzten hat der angeklagte US-Soldat die Vorwürfe eingeräumt. Er habe zuvor viel Alkohol getrunken und "nicht realisiert, in falscher Richtung auf eine Autobahn aufzufahren", erklärte er über seinen Anwalt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Trier. "Es kam bedauerlicherweise zu dem tragischen Unfallgeschehen."
Der Angeklagte bat die betroffenen Familien um Verzeihung. "Es tut mir schrecklich leid." Es vergehe kein Tag, an dem er nicht darüber nachdenke. Er wünschte, er könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen.
Dem US-Soldaten werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er soll am frühen 3. Mai alkoholisiert in falscher Richtung auf der Autobahn 60 in der Eifel unterwegs gewesen sein, als es zum Frontalcrash mit einem anderen Auto kam. Darin starb eine 23 Jahre alte Fahrerin, ihre beiden damals 24 Jahre alten Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt.
"Er setzte sich trotz Alkoholisierung ans Steuer"
Der Angeklagte habe vor dem Unfall mit Kameraden mehrfach Alkohol getrunken, verlas dessen Verteidiger Christian Hölzer in einer Erklärung. Man habe Beförderungen feiern wollen, die ihnen am Morgen auf ihrem Standort angekündigt worden waren. Der US-Amerikaner ist auf der Air Base Spangdahlem im Eifelkreis Bitburg-Prüm stationiert.
Der 24-Jährige habe am Abend unter anderem eine Flasche mit rund 0,5 Liter Tequila, eine ihm unbekannte Menge Bier und später noch weiteren Alkohol konsumiert. Genaue Mengen seien nicht mehr nachvollziehbar. "Trotz der ihm bekannten und bewussten Alkoholisierung" sei er dann in Wittlich in sein Auto gestiegen, um nach Trier nach Hause zu fahren, erklärte der Anwalt.
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Prozess vor deutschem Gericht ungewöhnlich
An die genaue Fahrtroute könne er sich der Soldat, der zuletzt in der Flughafenfeuerwehr tätig war, nicht mehr erinnern. Nach dem Unfall zeigte sich: Er hatte laut Staatsanwaltschaft mindestens 1,4 Promille Alkohol im Blut.
Eigentlich gibt Deutschland Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten an die US-Militärjustiz ab. Das sieht das Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts so vor. Hier hat die Staatsanwaltschaft Trier aber anders entschieden.
Dieser Fall blieb bei den deutschen Ermittlern, um den drei deutschen Tatopfern beziehungsweise den Angehörigen eine Beteiligung am Strafprozess zu ermöglichen. Das US-Militärstrafrecht sieht nämlich keine Nebenklage vor.
Für den Prozess sind fünf Nebenkläger zugelassen, darunter die beiden Frauen, die bei dem Unfall nahe Landscheid schwer verletzt wurden. Das Urteil könnte am 3. Dezember gesprochen werden.