Rheinland-Pfalz

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Hundeleinen

Nach Beißvorfall nahe Trier: Halter von gefährlichem Hund muss Tier abgeben

Der Halter eines Staffordshire-Bullterrier-Mischlings aus Rheinland-Pfalz muss sein Tier nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Trier abgeben. Er sei nicht zuverlässig genug, um einen als gefährlich eingestuften Hund zu halten, erklärte das Gericht am Mittwoch. Der Hund soll mehrmals ohne Aufsicht im Dorf herumgelaufen sein und einmal einen anderen Hund gebissen haben.
Es ist nicht gut bestellt um die Kassen in zahlreichen Rathäusern, sagt der Rechnungshof Rheinland-Pfalz. (Archivbild) Foto: Jen

Finanzen Rechnungshof schlägt bei Kommunalfinanzen Alarm

Trotz Mehreinnahmen sorgen noch stärker gestiegene Ausgaben für große kommunale Defizite. Die Finanzaufsicht warnt, sie hat viel Kritik an der Arbeit in den Rathäusern. Mehr Effizienz wird angemahnt.