Multiple Sklerose

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Hand mit Waage

Gericht: Kassen müssen nicht für therapeutischen Anzug mit Elektroden zahlen

Die gesetzliche Krankenversicherung muss Versicherten keinen sogenannten Neuromodulationsanzug zur Therapie von Muskelerkrankungen und Schmerzen bezahlen. Das entschied das sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am Freitag in Dresden veröffentlichten Urteil im Fall einer an Lähmungen und Spastik leidenden Klägerin. (L 1 KR 151/24)
Darstellung der Göttin Justitia

Gericht: Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug bei MS nicht bezahlen

Die gesetzliche Krankenversicherung muss einer an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Frau keinen Ganzkörper-Neurostimulationsanzug bezahlen. Dieser ist aktuell nicht als neue Behandlungsmethode anerkannt, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag erklärte. Die Kasse muss die 8700 Euro an Kosten darum nicht übernehmen.