Multiple Sklerose

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Hand mit Waage

Gericht: Kassen müssen nicht für therapeutischen Anzug mit Elektroden zahlen

Die gesetzliche Krankenversicherung muss Versicherten keinen sogenannten Neuromodulationsanzug zur Therapie von Muskelerkrankungen und Schmerzen bezahlen. Das entschied das sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am Freitag in Dresden veröffentlichten Urteil im Fall einer an Lähmungen und Spastik leidenden Klägerin. (L 1 KR 151/24)