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Start ins Jahr 2022 Silvester-Feierlichkeiten: Wo zum Jahreswechsel noch geböllert werden darf

Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist auch in diesem Jahr wieder verboten
Ein Feuerwerk ist während Deutschlands größter Silvesterparty hinter dem Brandenburger Tor zu sehen. Wegen der Pandemei müssen wir aber ein weiteres Mal auf das bunte Knallen verzichten.
© Ralf Hirschberger / DPA
Ein weiteres Corona-Jahr neigt sich dem Ende entgegen – und ein weiteres ist im Anmarsch. Das große Feuerwerk bleibt aber auch an diesem Silvester aus. Die Regeln der Bundesländer im Überblick.

Der große Knall ereignete sich in diesem Jahr schon vor Silvester – und zwar an dem Tag, als die Bundesregierung ein Böllerverbot zum Jahreswechsel verhängte. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk an Silvester bestätigt. Es lehnte nach Angaben von Dienstagabend mehrere Beschwerden gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts Tag ab.

Die Richter verwiesen darauf, dass aufgrund der kurzfristig eingereichten Beschwerden eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung unmöglich sei. Dass mit dem Böllerverbot eine weitere Belastung der insbesondere wegen der Corona-Pandemie stark ausgelasteten Krankenhäuser verhindert werden könne, überwiege in der Folgenabwägung deshalb. Damit kann das per Bundesverordnung erlassene Verkaufsverbot für Raketen und Böller nicht mehr angefochten werden.

Silvester fast ganz ohne Böller

Es ist der zweite Jahreswechsel, den die Deutschen weitestgehend ohne Feuerwerk begehen. Und nicht nur das bunte Knallen am Himmel wird fehlen. Auch große Silvesterparties wird es in diesem Jahr nicht geben. Wegen der sich rasch ausbreitenden Virusvariante Omikron hatte die Bundesregierung nach den Weihnachtsfeiertagen Kontaktbeschränkunegn auch für Geimpfte und Genesene verhängt. Sie dürfen sich nur noch in Gruppen von maximal zehn Personen treffen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appellierte zuletzt an die Bevölkerung, sich nur in kleinen Gruppen zu treffen. Wie Silvester in diesem Jahr gefeiert werden darf, unterscheidet sich in manchen Bundesländern.

Wo darf gefeiert und geknallt werden? Ein Überblick

Baden-Württemberg: Generell gilt zwischen 22.30 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens eine Sperrstunde in der Gastronomie. In der Silvesternacht beginnt sie erst um 1.00 Uhr. Für Silvesterparties dürfen sich bis zu zehn Personen (geimpft oder genesen) in Innenräumen treffen. Im Freien dürfen es sogar bis zu 50 Personen sein. Allerdings verhängen einige Kommunen an Silvester ein Ansammlungsverbot. Dann gilt die Grenze von maximal zehn Personen auch auf öffentlichen Plätzen. Das Zünden von Feuerwerk oder Böllern ist dann dort verboten. Erlaubt ist allerdings, alte Böller aus den Vorjahren auf privaten Grundstücken zu zünden.

Bayern: Feiern auf öffentlichen Plätzen sind untersagt. Zudem darf auf "den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten", kein Alkohol konsumiert werden. Wo dieses Verbot genau gilt, legen die Kreisverwaltungsbehörden fest. Am 31. Dezember sind ab 15 Uhr bis neun Uhr des Folgetages Versamlungen von mehr als zehn Personen verboten. Die Sperrstunde für Gastronomen ist an Silvester aufgehoben.

Berlin: Auf privaten Grundstücken sind Raketen und Knaller erlaubt. Auf öffentlichen Plätzen und Straßen gilt ein Feuerwerksverbot (eine Übersicht finden Sie hier). Für private Treffen gelten die von der Bundesregierung festgelegten Personenbegrenzungen.

Brandenburg: An Silvester sind Ansammlungen verboten, für belebte Plätze gilt ein Böllerverbot. Silvesterfeiern dürfen mit maximal zehn Personen stattfinden, sofern alle geimpft und genesen sind. In Hotspotregionen gelten für Ungeimpfte Ausgangsbeschränkungen auch an Silvester. Sie dürfen sich ab 22 Uhr nicht im öffentlichen Raum aufhalten.

Bremen: In der Hansestadt ist der Verkauf, das Mitführen sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gänzlich verboten. Das gilt sowohl für öffentliche als auch für private Plätze. Private Feiern dürfen mit maximal zehn Personen stattfinden – sofern alle geimpft oder genesen sind. Für Ungeimpfte gelten strengere Regeln.

Hamburg: An Silvester darf auf öffentlichem Grund kein Feuerwerk mitgeführt oder gezündet werden. Zwischen dem 31. Dezember, 15.00 Uhr, und 1. Januar, 9.00 Uhr, dürfen nicht mehr als zehn Menschen im öffentlichen Raum zusammenstehen.

Hessen: Am 31. Dezember und 1. Januar besteht an öffentlichen Plätzen ein Böllerverbot. Raketen, Kracher und Batterien dürfen nicht gezündet werden. Erlaubt sind dagegen Knallerbsen, Knallfrösche und Wunderkerzen. Treffen auf maximal zehn Personen (geimpft oder genesen) begrenzt.

Mecklenburg-Vorpommern: An der Ostsee dürfen über Silvester und Neujahr keine Feuerwerkskörper verkauft und gezündet werden. Laut Landesverordnung sind Menschenansammlungen zudem verboten.

Niedersachsen: Bis zum 15. Januar gelten für Gastronomie und andere öffentliche Bereiche die Auflagen der Warnstufe 3. Das bedeutet, den Alltag bestimmt vorrangig die 2G-plus-Regelung. Clubs sind geschlossen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen verboten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf belebten öffentlichen Straßen untersagt. Welche Orte davon betroffen sind, regeln die Kommunen.

Nordrhein-Westfalen:Große Silvesterpartys wird es nicht geben. Zum Jahreswechsel sind Ansammlungen von mehr als zehn Menschen auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt.

Rheinland-Pfalz: Hier variieren die Regelungen je nach Landkreis und Stadt. Einen Überblick finden Sie hier.

Saarland: Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum sind an Silvester und Neujahr verboten. Böller sind verboten, wer nicht ganz auf ein Feuerwerk verzichten möchte, kann auf Kleinstfeuerwerk zurückgreifen. Erlaubt sind etwa Knallteufel, Wunderkerzen und Feuerkreisel.

Sachsen: Seit November gilt eine nächtliche Ausgangssperre für besonders betroffene Corona-Hotspots. Zu Silvester und Neujahr sind zudem Feiern auf öffentlichen Plätzen untersagt. Dort darf kein Feuerwerk mitgeführt oder gezündet werden.

Sachsen-Anhalt: Weil der Landtag in Magdeburg die epidemische Lage festgestellt hat, haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu verhängen – etwa an Silvester. Für Geimpfte und Genesene bleibt es zunächst bei der Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen.

Schleswig-Holstein: Behörden können für Straßen, Wege und Plätze, auf denen an Silvester und Neujahr mit verstärktem Andrang zu rechnen ist, Kontakte auf bestimmte Gruppengrößen beschränken.

Thüringen: Silvester-Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind verboten. Dort darf auch kein Feuerwerk mitgeführt oder gezündet werden.

Kritik an dem Feuerwerksverbot kommt vom Bundesverband Pyrotechnik (BVPK). "Die Regierung hat weder vor Erlass des Verbots noch im Verwaltungsverfahren eine Gefahrenanalyse vorgelegt", kritisierte die Organisation am Mittwoch. Enttäuschend sei, dass keine grundlegende Auseinandersetzung mit Sachargumenten erfolgt sei, so der Verband. Dieser erwägt, gerichtlich eine Auseinandersetzung mit dem Thema zu erstreiten. "Wir wünschen uns einen sachlichen Diskurs", sagte Vorstandsmitglied Ingo Schubert. Es sei eine wissenschaftlich fundierte Erhebung zu der Anzahl von Verletzungen durch Feuerwerk nötig.

Dann kaufen wir eben woanders ein ...

Während in Deutschland der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten ist, floriert offenbar das Geschäft mit illegalen Böllern in Tschechien und der Schmuggel über die Grenze. "Wir stellen dieses Jahr im Vergleich zu 2020 eine deutliche Zunahme fest", sagte ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion Selb in Oberfranken. Im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie beobachtet die Bundespolizei in Selb, Waidhaus und Waldmünchen nahe der deutsch-tschechischen Grenze aber keine Steigerung.

Beinahe täglich würden derzeit Böller sichergestellt, sagte der Sprecher der Bundespolizei Selb. Allein am Dienstag wurden in dem Bereich in drei Fällen junge Leute mit mehreren Kilogramm Feuerwerkskörpern erwischt. Am gleichen Tag fanden Schleierfahnder bei Furth im Wald bei drei Kontrollen 30 Kilogramm verbotene Böller, wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte. Oft seien es Gelegenheitskäufer, etwa Pendler aus Tschechien, die etwas mitbrächten oder Privatleute, die für sich selbst oder für einige Freunde einkauften, sagte der Bundespolizeisprecher. Teils wollen die Täter die Ware aber auch weiterverkaufen.

Meist werden die Böller auf grenznahen Märkten gekauft. Diese Feuerwerkskörper sind laut Bundespolizei aber erfahrungsgemäß oft gefälscht und teils gefährlich. Wer mit illegalen Böllern erwischt wird, muss mit Anzeigen nach dem Sprengstoffgesetz rechnen. Außerdem müssen Verursacher die aufwendige Vernichtung der Böller bezahlen.

Der TÜV hat wenige Tage vor Silvester vor illegalen Raketen und Böllern gewarnt. "Von Böllern, die auf Märkten im Ausland, über suspekte Social-Media-Kanäle oder im Hinterzimmer von Kiosken angeboten werden, sollte man unbedingt die Finger lassen", erklärte der TÜV-Verband am Montag in Berlin. Viele illegale Knaller hätten eine deutlich stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Feiernde sollten deshalb nur Feuerwerk abbrennen, das in Deutschland zugelassen ist.

Es ist nicht immer leicht, auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Feuerwerk legal ist oder nicht. Illegale Knallkörper tragen laut TÜV häufig Namen wie M80, M100, Blockbuster oder Quarterpounder. In Deutschland muss jedes Feuerwerksprodukt ein CE-Kennzeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern.

Quellen: DPA, "Saarbrücker Zeitung", SWR Aktuell, NDR, Buten un Binnen, Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern, Hessen.de, MSGIV Brandenburg, Bayerischer Rundfunk

cl/tkr

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