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Stammzelldebatte Embryonen für deutsche Forscher?

Am 14. Februar berät der Bundestag in erster Lesung über vier unterschiedliche Gesetzentwürfe zur Stammzellforschung. Welche Optionen es gibt, warum der 1.1.2002 ein heiß diskutiertes Datum ist und wieso embryonale Stammzellen für Wissenschaft und Medizin so wichtig sind.
Von Nina Bublitz

Kaum ein Bereich der medizinischen Forschung polarisiert so stark wie die Arbeit mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Einerseits weckt dieser Forschungszweig große Hoffnungen: In Zukunft könnte man mithilfe embryonaler Stammzellen (kurz: ES-Zellen) zerstörtes Gewebe im Körper erneuern und damit viele Krankheiten - von Parkinson über Jugenddiabetes bis zur Arthritis - heilen. Weil aus ES-Zellen jede Art menschlicher Zellen entstehen kann, ließe sich theoretisch bei einem Unfall zerstörtes Rückenmark oder beim Infarkt zugrunde gegangenes Herzmuskelgewebe regenerieren.

Doch von diesen denkbaren medizinischen Anwendungen ist man noch Jahre, eher Jahrzehnte entfernt. Die Arbeit an ES-Zellen ist in erster Linie Grundlagenforschung. Und: Am Anfang jeder ES-Zelllinie steht bisher ein menschlicher Embryo. Dieser wird bei der Herstellung der Zelllinie, welche sich dann im Labor in Nährmedien weiter vermehrt, zerstört. Aus diesem Grund ist die Forschung ethisch stark umstritten. Wann ein menschliches Leben beginnt und ob das Recht eines nur aus ein paar Dutzend Zellen bestehenden Embryos auf Leben schwerer wiegt als das des Schwerkranken auf Behandlung - solche Fragen müssen beachtet werden, wenn man über Stammzellforschung spricht.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren: das geltende Recht

In Deutschland dürfen laut Stammzellgesetz keine ES-Zelllinien erzeugt werden. Und geforscht werden darf nur an Zelllinien, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland erzeugt worden sind, an diesem Tag trat das Gesetz in Kraft. Wissenschaftler, die später erzeugte ES-Zellen importieren oder an diesen forschen, droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Seit 2002 wurden in Deutschland 25 Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen genehmigt, die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellforschung musste jedem Antrag zustimmen.

Vier Vorschläge für's neue Stammzellgesetz

Im Bundestag werden vier Vorschläge zum Stammzellgesetz diskutiert:

Verschiebung des Stichtags:

Die bislang größte Gruppe (185 Abgeordnete) setzt sich für eine einmalige Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 ein. Dadurch stünden statt bisher rund 40 etwa 500 Stammzelllinien für die Forschung in Deutschland zur Verfügung, sagt Mitinitiator René Röspel (SPD). Unterstützt wird der Entwurf auch von Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) und anderen Bundesministern.

Verbot der Forschung:

Eine Gruppe von Unionspolitikern um Hubert Hüppe (CDU) hat einen von 52 der 613 Bundestagsabgeordneten unterzeichneten Gesetzentwurf eingebracht, der ein vollständiges Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen vorsieht. Die Tötung menschlicher Embryonen verstoße gegen die Menschenwürde, argumentieren sie.

Freigabe der Forschung:

Für eine Abschaffung der Stichtagregelung sowie der Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler, die im Ausland mit nach 2002 hergestellten Stammzellen forschen, setzen sich 94 Abgeordnete ein. Ihnen gehören insbesondere FDP-Politiker wie Parteichef Guido Westerwelle und Wolfgang Gerhardt, aber auch Linksfraktionschef Gregor Gysi und SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann an.

Keine Änderung: Den derzeit geltenden Stichtag beibehalten wollen 149 Abgeordnete, unter ihnen Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Führungsriege der Grünen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Deutschland keine Anreize für die Tötung von Embryonen bietet. Damit ihr Anliegen bei der Debatte berücksichtigt wird, haben einige Unterstützer neben dem Antrag auf Beibehaltung der Stichtagsregelung eine Gesetzesvorlage eingereicht, die klarstellt, dass die Regelung nur Forscher im Inland betrifft.

Das Problem mit dem Stichtag

Seit 2002 hat sich in der Stammzellforschung viel getan. Deutsche Wissenschaftler können heute wegen des Stichtags nur noch auf vergleichsweise wenige Zelllinien zurückgreifen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts sind von den ursprünglich 69 im "Human Embryonic Stem Cell Registry der National Institutes of Health" in den USA erfassten und damit potenziell nach Deutschland importierbaren originären Stammzelllinien nur noch 21 Linien verfügbar. Diese Zellen sind zudem mit tierischem Material verunreinigt, was sie für manche Versuche unbrauchbar macht. Weltweit existieren inzwischen etwa 400 ES-Zelllinien.

Gesetze in anderen europäischen Staaten

Das deutsche Gesetz ist im Europa-Vergleich eher restriktiv. In den Niederlanden etwa dürfen Stammzelllinien aus "überzähligen" Embryonen während der ersten 14 Tage nach der Befruchtung erzeugt werden; die Spender müssen dem zustimmen.

In Großbritannien, Schweden, Spanien und einigen anderen Ländern dürfen Wissenschaftler zu Forschungszwecken Embryonen erzeugen oder klonen. Die britische "Human Fertilisation and Embryology Authority" erlaubte Forschern zu diesem Zweck sogar, hybride Embryonen aus einer menschlichen Körper- sowie der Eizelle einer Kuh zu erzeugen. Dies wurde Wissenschaftlergruppen am King's College London und der Universität Newcastle gestattet.

In einigen europäischen Ländern, unter anderem in Irland, Polen und der Slowakei, ist dagegen die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen komplett verboten.

Drei Möglichkeiten embryonale Zellen herzustellen - und die ethische Kontroverse darum

Bisher ist es nicht möglich, eine Stammzelllinie zu erzeugen, ohne einen Embryo zu zerstören. Die Zellen werden dem Embryo am 4. bis 7. Tag nach der Befruchtung entnommen. Dann befindet sich der Embryo im sogenannten Blastozystenstadium - das ist ein winziger Zellhaufen, dessen Form an eine Himbeere erinnert.

Möglichkeit 1:

Die meisten ES-Zelllinien stammen von "überzähligen" Embryonen aus der künstlichen Befruchtung. In Deutschland wird durch das Embryonenschutzgesetz sichergestellt, dass bei der In-vitro-Befruchtung sehr selten Embryonen entstehen, die nicht einer Frau eingesetzt werden. Dies passiert nur, wenn die Frau nach der Erzeugung der Embryonen erkrankt, sodass die Einpflanzung nicht mehr möglich ist. Theoretisch ist auch denkbar, dass eine Frau das Einpflanzen ablehnt, wenn die Embryonen bereits erzeugt wurden. Was in diesen Fällen mit den Embryonen geschieht, ist unklar. Gesetzlich geregelt ist nur: Sie dürfen nicht zu Forschungszwecken verwendet werden.

In anderen Staaten werden bei der künstlichen Befruchtung durchaus Embryonen erzeugt, die nicht gleich eingepflanzt werden. Viele "überzählige" Embryonen werden auch vernichtet - oder eingefroren. In den USA lagern laut einer im Jahr 2003 durchgeführten Untersuchung 400.000 menschliche Embryonen in flüssigem Stickstoff. Auch in Australien existieren laut einer neuen Untersuchung mehr als 100.000 eingefrorene Embryonen. Ihre Verwendung für Forschungszwecke ist am wenigsten umstritten. Allerdings merken Kritiker an, dass auch die eingefrorenen Embryonen eine Zukunft haben können: Wenn Paare sich entscheiden, die "überzähligen" Embryonen einer anderen Frau zur Befruchtung zu überlassen, und sich eine Frau findet, die dieses Angebot annimmt.

Möglichkeit 2:

Embryonen werden extra erzeugt, um eine ES-Zelllinie zu gewinnen. Dies ist stärker umstritten - und in mehr Ländern verboten als die Nutzung "überzähliger" Embryonen.

Möglichkeit Nummer 3:

Noch umstrittener ist das Klonen menschlicher Embryonen. Die Technik ist dieselbe, mit der das Klonschaf Dolly erzeugt wurde: Es werden nicht Spermium und Eizelle verschmolzen, sondern das Erbgut einer menschlichen Körperzelle in eine entkernte Eizelle eingebracht. Der sich daraus entwickelnde Embryo enthält nur das genetische Material der Körperzelle - ist also ein Klon des Spenders. Bislang existieren weltweit keine Zelllinien aus menschlichen Klonen. Solche ES-Zellen wären für die medizinische Forschung und Anwendung besonders wertvoll, da aus ihnen gezüchtetes Gewebe praktisch mit dem des Zellspenders identisch ist.

Alternativen: adulte Stammzellen und reprogrammierte Zellen

Ein großes Forschungsgebiet ist die Forschung mit adulten Stammzellen. Diese Zellen hat jeder Mensch im Körper. Sie können sich noch in unterschiedliche Gewebe entwickeln, aber nur eingeschränkt. So können blutbildende Stammzellen etwa die verschiedenen Blutkörperchen bilden, aber sich nicht mehr zu Nerven-, Leber- oder Hautzellen entwickeln. Ihr Vorteil beim medizinischen Einsatz ist klar: Da man sie dem Patienten selbst entnehmen kann, lassen sich daraus im Labor Organe oder Zelltransplantate züchten, die in ihren biologischen Eigenschaften dem des Patienten komplett gleichen. Adulte Stammzellen werden bereits in der Medizin eingesetzt, etwa zur Regeneration verbrannter Hautpartien oder bei der Transplantation von Knochenmark.

Viele Wissenschaftler betonen, dass ES-Zellen trotz vielversprechender Ergebnisse in der adulten Stammzellforschung unverzichtbar sind, da sich nur durch die Arbeit mit ES-Zellen grundlegende Fragen beantworten lassen.

Ein großer Durchbruch gelang vor wenigen Monaten: Wissenschaftler programmierten Körperzellen in einen Zustand, in dem sie embryonalen Stammzellen erstaunlich ähnlich sind. Die "IPS-Zellen" gelten als ethisch unproblematische Alternative , weil bei ihrer Herstellung kein Embryo zum Einsatz kommt. Trotz dieses Durchbruchs ist es nicht möglich, die Forschung mit ES-Zellen von heute auf morgen zu beenden, denn die feinen Unterschiede zwischen den umprogrammierten Zellen und den embryonalen sind relevant und müssen erst erforscht werden.

Medizinische Hoffnungen und Risiken

Maßgeschneiderte Ersatzorgane, eine regenerierte Wirbelsäule, durch Parkinson zerstörte Nervenzellen ersetzen: Theoretische Anwendungsgebiete für ES-Zellen gibt es viele. Ein Risiko bringen die Zellen jedoch auch mit sich: eine erhöhte Krebsgefahr. Dies gilt nicht nur für ES-Zellen, sondern auch für umprogrammierte Zellen sowie, in geringerem Maße, für adulte Stammzellen.

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