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Diskussion um Corona-Beschlüsse Schon vergessen? Wir leben in einem erklärten Ausnahmezustand

Merkel, Spahn, Lachet, Hans, Söder im Gespräch
Bundeskanzlerin Merkel, Gesundheitsminister Spahn und die Ministerpräsidenten Laschet, Hans und Söder (v.li.): Regieren mit Beschlüssen in informellen Kreisen nur in absoluten Ausnahmefällen.
© Bernd von Jurtrczenka / DPA
Seit Monaten bestimmt das Coronavirus unseren Alltag. Die Politik präsentiert uns auf die Schnelle immer wieder neue Regeln und Regelungen. Fast vergessen scheint, dass dies eine absolute Ausnahmesituation ist. Jetzt machen uns Abgeordnete das wieder bewusst.

Deutschland im Herbst 2020. Wie selbstverständlich treten die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten immer wieder vor die Presse, um der Öffentlichkeit ihre neuen Beschlüsse zu präsentieren. Neue Regeln und Regelungen, die die Ausbreitung des Coronavirus' eindämmen sollen - und die tief in unseren Alltag eingreifen. In der Regel treten die Beschlüsse binnen Tagen in Kraft. Alltag im Corona-Jahr. Aber auch ganz normal? Keineswegs.

Mit den jetzt vielfach erhobenen Forderungen, dass die Coronakrise nicht weiter an Bundestag und Landtagen vorbei gemanagt werden dürfe, rufen uns viele Parlamentarier aller Parteien in Erinnerung, dass unser aktueller Alltag eben alles andere ist als ein normaler Alltag. Nach all den Pandemie-Monaten haben wir fast vergessen, dass wir in einem erklärten Ausnahmezustand leben - und zwar genau seit dem 28. März 2020.

"Epidemische Lage von nationaler Tragweite"

An diesem Tag trat das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" in Kraft, das einen Tag zuvor vom Bundestag verabschiedet worden war. Dieses Gesetz umfasst im Wesentlichen Veränderungen am Infektionsschutzgesetz, um dieses auf die aktuelle Pandemie anwenden zu können. Dazu gehört, dass der Bundestag - nachdem die Weltgesundheitsorganisation am 11. März den Pandemie-Fall erklärt hatte - für Deutschland eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellt. Dem Bund werden weitreichende Kompetenzen eingeräumt, um rasch Entscheidungen zur Eindämmung des Virus fällen zu können - allerdings, so sieht es das Infektionsschutzgesetz vor, "unbeschadet der Befugnisse der Länder", in deren Regie die Gesundheitsversorgung vor Ort - durch die kommunalen Gesundheitsämter - organisiert ist.

Das Bundesgesundheitsministerium darf aufgrund des Gesetzes durch Verfügungen oder Rechtsverodnungen über diese Punkte entscheiden:

  • Vorschriften für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, etwa wenn im Bahn- und Busverkehr Meldepflichten eingeführt werden
  • Melde- und Untersuchungspflichten
  • Regelungen, die im Normalfall durch die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, gesetzliche und private Krankenkassen) getroffen werden
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik
  • Flexibilisierung von Vorschriften in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen
  • Ausnahmen im Baurecht, um z.B. kurzfristig medizinische Einrichtungen errichten zu können

Zudem gibt es Entschädigungsregelungen für Eltern, die ihre Kinder bei von den Behörden angeordneten Kita- und Schulschließungen zuhause respektive im Homeoffice betreuen müssen.

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Gesetz: Ende der Pandemie, Ende der Befugnisse

Nur aufgrund dieses Gesetzes vom 28. März ist es Gesundheitsminister Jens Spahn, der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder überhaupt erlaubt, in der Art und Weise wie wir sie inzwischen kennen, per Verordnungen kurzerhand das Zusammenleben unter Pandemie-Bedingungen zu regeln und dabei auch unsere Freizügigkeit einzuschränken. Dies nur aus Gründen der Pandemie-Bekämpfung. Und vor allem nur auf Zeit! Das ist uns oft nicht mehr bewusst.

Wäre die Pandemie morgen vorbei, müsste die epidemische Lage sofort für beendet erklärt werden, die Sonderbefugnisse fielen sofort weg und alle verordneten Maßnahmen wären nicht mehr gültig. Im Moment sind die Befugnisse befristet auf den 31. März 2021. Genauer gesagt: Bis spätestens zu diesem Datum muss dem Bundestag ein Bericht mit Erkenntnissen zur Pandemie und ihrer Bekämpfung sowie Vorschlägen vorgelegt werden, ob und wie man nach diesem Datum vorgehen will und/oder muss. Alles weitere liegt dann beim Parlament. So sieht es das Gesetz vor.

An den Parlamenten vorbei

Man muss nicht gleich den Untergang unserer Demokratie befürchten, doch wenn Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt seine Sonderbefugnisse verlängert haben möchte - und zwar diesmal unbefristet, wie es heißt - oder Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den "Föderalismus an seinen Grenzen" angekommen sieht und zur Corona-Bekämpfung mehr Kompetenzen für den Bund fordert, dann verfestigt das eine Situation, in der an den Parlamenten, also den Volksvertretungen, vorbei regiert wird - wenn auch aus den guten Gründen, die Gesundheit der Bevölkerung schützen zu wollen. Eine Situation aber, die laut Gesetz ausdrücklich eine Ausnahme bleiben soll.

Spahn und Söder argumentieren, dass dies nötig sei, um wirkungsvoller und einheitlicher gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorgehen zu können. Und auch so manche Bürgerin, so mancher Bürger wünscht sich einfache und schnelle Entscheidungen. Doch, so der Demokratieforscher Wolfgang Merkel am Montag in den ARD-Tagesthemen, Regierungen arbeiteten nicht grundsätzlich besser in Krisenzeiten, und Parlamente seien nicht nur gut für Normalzeiten. Das sei mit einer parlamentarischen Demokratie nicht gemeint. Außerdem könne durch diese Auffassung "so etwas wie ein Virus im Parlamentarismus stecken", dass es nur noch auf die Oberen ankomme. Der Demokratieforscher: "Rasch zu entscheiden heißt nicht, dass dies in informellen Gremien wie etwa jenes der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen geschehen muss, sondern wir haben ein gutes Grundgesetz (...) und das bewährt sich durchaus in einer Krise, wie wir sie jetzt erleben."

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Wegen Corona nicht auf Demokratie verzichten

Wegen einer Pandemie sollte man also nicht auf Demokratie verzichten. Und die Opposition, so Wolfgang Merkel, dürfe sich nicht selbst entmündigen, wie das zu Beginn des Corona-Ausbruchs vielfach geschehen sei. Es sei daher gut, dass anders als in Ungarn oder Polen die Opposition hierzulande nun wieder laut werde, so der Wissenschaftler. Zuletzt sei "zu oft festgestellt worden, dass man zu stark in die Grundrechte eingegriffen hat und das wichtige Prinzip der Verhältnismäßigkeit beiseite geschoben wurde. Das geht nicht in einer Demokratie."

Auch nicht in Pandemie-Zeiten. 

Quellen:Infektionsschutzgesetz, Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes NRW, tagesthemen, Nachrichtenagentur AFP, Nachrichtenagentur DPA

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