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Thomas de Maizière Innenminister: Anis Amri hätte festgenommen werden können

Im Terrorfall Anis Amri hat auch Bundesinnenminister Thomas de Maizère vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt
Im Terrorfall Anis Amri hat auch Bundesinnenminister Thomas de Maizère vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt
© Federico Gambarini/Picture Alliance
Justizminister Thomas de Maizière glaubt, dass Anis Amri durch eine Inhaftierung an dem Terroranschlag in Berlin hätte gehindert werden können. Ein Gutachter widerspricht deutlich.

Hätte der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz verhindert werden können? Das versucht aktuell ein Untersuchungsausschuss der nordrhein-westfälischen Landtags aktuell zu klären. Auch Thomas de Maizière hat im Fall Anis Amri ausgesagt. 

Der Bundesinnenminister ist der Ansicht, dass der islamistische Attentäter vor dem Anschlag hätte verhaftet werden können. Spätestens Ende Oktober, nachdem Tunesien Amris Identität bestätigt habe, hätte mit guten Gründen ein Antrag auf Sicherungshaft gestellt werden können, sagte der Minister als Zeuge im Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags zu dem Terrorfall. "Es wurde aber nicht einmal versucht."

"Man hätte es versuchen müssen"

"Warum sollte eine Passersatzpapierbeschaffung bei geklärter Identität mehr als drei Monate dauern?", fragte der Minister. Außerdem hätte die Drei-Monats-Frist in Amris Fall nicht gegolten, weil er mit seinen Scheinidentitäten selbst zur Verzögerung des Verfahrens beigetragen habe.

Auf Nachfrage, wonach Ende Oktober lediglich Interpol Tunis, nicht aber Tunesien Amris Identität bestätigt habe, schwächte de Maizière seine Aussage ab: "Man hätte wenigstens mal einen Antrag stellen sollen. Man hätte es versuchen müssen."

Der Gutachter widerspricht

Der nordrhein-westfälische Sonderermittler im Fall Amri, Bernhard Kretschmer, war zu einem anderen Schluss gekommen. Nach geltender Rechtslage habe Amri nicht inhaftiert werden können, hatte der Professor bei der Vorstellung seines Gutachtens ausgeführt. Amris kriminelle Vergehen und seine Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht seien nicht ausreichend gewesen. Ausländerrechtlich sei dies an der Weigerung Tunesiens gescheitert, Amri als Tunesier anzuerkennen.

Der Gutachter erklärte, er habe keine wesentlichen Versäumnisse der NRW-Behörden festgestellt. Die Opposition im NRW-Landtag hatte den Bericht als Auftragsgutachten der Landesregierung in Zweifel gezogen.

Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert und zwölf Menschen getötet. Die Terrormiliz "Islamischer Staat" hatte sich zu dem Terroranschlag bekannt und Amri als ihren Soldaten bezeichnet. Der war in Deutschland bereits Monate vor der Tat als islamistischer Gefährder eingestuft und beobachtet worden.

Thomas de Maizière : Innenminister: Anis Amri hätte festgenommen werden können
fri DPA

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