Am kommenden Sonntag wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt - und besonders das Ergebnis der rechtspopulistischen AfD wird mit Spannung und Besorgnis erwartet. Die AfD und ihr Spitzenkandidaten Leif-Erik Holm profitiert vor allem vom politischen Streit um Flüchtlinge und innere Sicherheit. Auch die Enttäuschung zahlreicher Wähler gegenüber den etablierten Parteien spielt der AfD in die Karten. Laut einer aktuellen Umfrage könnte die Partei sogar zweitstärkste Kraft im neuen Schweriner Landtag werden.
Mit "alternativ-fuer.de" haben die Grünen eine Online-Präsenz eingerichtet, die Wähler davor warnt, ihre Stimme der Alternative für Deutschland zu geben. Die Partei zählt hier mehrere Gründe auf, warum man die AfD nicht wählen sollte: "Die AfD hetzt gegen Flüchtlinge, Asylbewerber und Muslime. Sie steht für ein Familienbild der 1950er und lehnt die Ehe für alle ab. Sie ist gegen die Gleichberechtigung der Frau in Familie und Beruf. Sie steht für eine Steuerpolitik, die Reiche reicher, Arme ärmer macht. Sie leugnet den Klimawandel und findet die Atomkraft toll", heißt es auf "alternativ-fuer.de".
Verstoß gegen § 4 des Parteiengesetzes
Die AfD will diesen Seitenhieb offenbar nicht auf sich sitzen lassen und geht nun gegen die Webseite der Grünen vor. Das Medienportal "Meedia" hatte zuerst über den Fall berichtet. Zu diesem Zweck hat die AfD die Medien-Kanzlei Höcker beauftragt. Denn die Webseite der AfD ist unter der Domain "alternativefuer.de" im Netz zu finden.
Dieser Umstand verletzt laut Kanzlei Höcker das Namensrecht der AfD und verstoße gegen Paragraph 4 des Parteiengesetzes. In dem angeführten Paragraphen steht, "der Name einer Partei muss sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden; das gleiche gilt für Kurzbezeichnungen. In der Wahlwerbung und im Wahlverfahren darf nur der satzungsgemäße Name oder dessen Kurzbezeichnung geführt werden; Zusatzbezeichnungen können weggelassen werden."
"Uns liegt aktuell noch keine schriftliche Fassung vor"
Des Weiteren steht auf der Webseite der Kanzlei Höcker, man habe "die Grünen im Namen der AfD zunächst abgemahnt und diese darauf hingewiesen, dass und warum die Verwendung der Domain rechtswidrig ist". Der Domain-Name und die Gestaltung der Seite könne beim Leser zu dem Irrtum führen, er befinde sich auf einem offiziellen Auftritt der AfD. Die Grünen hätten die Abmahnung jedoch zurückgewiesen, woraufhin das Landgericht Köln dem Bündnis 90/Die Grünen per einstweiliger Verfügung verboten habe, die Domain weiterhin für politische Zwecke zu nutzen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels war die Grünen-Webseite "alternativ-fuer.de" jedoch weiterhin zu erreichen.
In einer Pressemitteilung der Grünen heißt es: "Uns liegt aktuell noch keine schriftliche Fassung des Urteils vor." Sobald dieses vorliege, werde man es gründlich prüfen und entscheiden, ob weitere juristische Schritte unternommen würden. Man werde jedoch nicht aufhören, sich inhaltlich, politisch und notfalls auch juristisch mit der AfD auseinanderzusetzen, heißt es in dem Schreiben. Solange bis die Einstweilige Verfügung durch die Anwälte der AfD nicht ordnungsgemäß zugestellt sei, bleibe die Adresse erreichbar. Alternativ sei die Seite zudem über die Domain "afd-stoppen.de" erreichbar.